Die Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren, die zu Unrecht erhoben wurde, soll an alle Haushalte und Unternehmen zurückbezahlt werden: So lautet die Forderung der Fernmeldekommission (KVF-N). Am Dienstag hat sie mit 14 zu 8 Stimmen eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen.
Damit hätten nicht nur Personen, die selber vor den Schweizer Gerichten klagen, sondern auch weitere Betroffene, welche die Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren über Jahre hinweg ohne gesetzliche Grundlage bezahlt haben, Anspruch auf eine Rückerstattung.
«Damit die Gebührenzahlenden nicht einzeln an die Justiz gelangen müssen, soll mit der Motion eine Lösung für alle Haushalte und Unternehmen geschaffen werden», heisst es am Dienstag. Die Motion verlangt die Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer der letzten fünf Jahre.