Die Mitarbeitenden der «Berner Zeitung» und dem «Bund» gelangen mit einer Petition an die Unternehmensleitung von Tamedia. Sie kritisieren, dass die in Bern entlassenen Personen nicht dieselben Hilfeleistungen erhalten, wie sie der Sozialplan von «24 heures» und der «Tribune de Genève» vorsieht.
Insbesondere verlangen auch sie einen Unterstützungsfonds mit 20'000 Franken pro entlassener Person. Impressum und syndicom unterstützen diese Forderungen.
Tamedia gewährt Mitarbeitenden der «Berner Zeitung» schlechtere Abgangsbedingungen als jenen in der Romandie. Nach einer ersten Entlassungswelle in der Westschweiz erhielten Mitte Oktober auch fünf Mitarbeitende der «Berner Zeitung» die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen.
Syndicom sieht keinen nachvollziehbaren Grund für die unterschiedliche Behandlung der betroffenen Tamedia-Angestellten. Praktisch die gesamte Belegschaft der «Berner Zeitung» und viele «Bund»-Angestellte, insgesamt 155 Mitarbeitende, fordern nun mit einer Petition an die Unternehmensleitung die Gleichbehandlung.
Syndicom-Sekretär Marco Geissbühler sagt: «Die Andersbehandlung innerhalb des gleichen Unternehmens ist diskriminierend und ausserdem peinlich für ein Verlagshaus mit einem derart grossen finanziellen Spielraum.»
Namentlich sind auch die Leistungen der angebotenen Frühpensionierung für ältere Entlassene völlig ungenügend - und das, nachdem sie viele Jahre für das Unternehmen gearbeitet haben. Impressum und syndicom fordern in diesem Punkt eine substantielle Nachbesserung, die über den Sozialplan der Romandie hinausgeht.
Folgende Punkte des Sozialplans der Suisse Romande werden von Tamedia bei der Berner Zeitung nicht angeboten: 20‘000 Franken pro entlassener Person werden in einen Fonds gespiesen, um je nach Bedürfnis der betroffenen Personen die Kündigungsfrist zu verlängern oder Umschulungen oder innovative eigene Projekte zu finanzieren.
Bei der Verwendung der Fonds und der Anwendung des Sozialplans haben paritätische Gremien das letzte Wort. Während zwei Jahren nach der Entlassung haben Betroffene bei der Ausschreibung neuer Stellen ein Recht auf Wiedereinstellung. Entlassene können frei bestimmen, ob sie während der Kündigungsfrist freigestellt werden.