Die SPAG hat am Freitag Stellung genommen zur Kasachstan-Affäre um FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Aus Sicht des Lobbyisten-Verbandes hat die Lobbyistin Marie-Louise Baumann zwar gegen Standesregeln, nicht aber gegen Paragraphen verstossen.
Dass die Lobbyistin die Interpellation für Markwalder selbst geschrieben hat, findet die SPAG «weder unzulässig noch unstatthaft». Es sei rechtens, dass Interessengruppen selbst mit ausformulierten Texten versuchten Einfluss auszuüben.
Die Kommission der SPAG zitiert Artikel 147 der Bundesverfassung, der das Vernehmlassungsverfahren regelt. Daneben bestünden «weitere institutionell vorgesehen Möglichkeiten» der Einflussnahme.
Baumann habe aber gegen verbandsinterne Standesregeln verstossen. Die Lobbyisten-Organisation wirft ihr unter anderem vor, dass sie Markwalder zunächst unterschlagen habe, von wem der Auftrag stammt. Zudem habe die Lobbyistin Markwalder bei einem Treffen mit Vertretern aus Kasachstan nicht darauf hingewiesen, dass der Übersetzer Dmitry Belousov in einer Kaderposition für Philip Morris Kasachstan arbeitet.
Baumann hätte Markwalder zudem darüber informieren müssen, dass sie selbst bei ihrer Agentur ein Mandat von Philip Morris Schweiz betreut. Die Kritik, dass die Lobbyistin die Nationalrätin getäuscht habe, wies die Kommission der SPAG zurück. Baumann habe Markwalder über die Streichung der Worte «Menschenrechte» bzw. «Menschenrechtsverletzungen» aus dem Text der Interpellation aufmerksam gemacht.
Im Mai ist publik geworden, dass Markwalder einen parlamentarischen Vorstoss aus der Feder der PR-Agentur Burson-Marsteller eingereicht hatte. Die Agentur ihrerseits war von einer kasachischen Partei, die der autoritären Regierung nahesteht, beauftragt worden.