Der Streit zwischen der Migros und Mondaine um die Rechte an der Marke «M-Watch» geht weiter: Die Grossverteilerin hat das Urteil des Handelsgerichts Zürich an das Bundesgericht weitergezogen, wie sie gegenüber der «Solothurner Zeitung» bestätigte. Laut der Zeitung hält die Migros das Urteil rechtlich für mangelhaft.
Das Handelsgericht hat der Migros in seinem Urteil von Anfang März die Rechte an M-Watch abgesprochen und ihr unter Strafandrohung verboten, weiterhin M-Watch-Uhren zu vertreiben. Das Gericht sah es als klar erwiesen an, dass sämtliche Markenrechte bei der Mondaine Watch Ltd. liegen und dass der Grossverteilerin dies bewusst war.
Gegenüber der «Solothurner Zeitung» erklärte ein Sprecher, dass die Migros vorerst am Lieferstopp für M-Watch-Modelle festhalten wolle.
Vorgeschichte der juristischen Auseinandersetzung war 2010 die Trennung der ehemaligen Partner Mondaine und Migros, in deren Auftrag die Uhrenherstellerin mit Sitz in Zürich seit 1983 M-Watch-Uhren hergestellt hat.