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Montag
04.03.2013

Das Handelsgericht Zürich hat im Streit um die Markenrechte an der M-Watch der Mondaine Watch Ltd. recht gegeben. Deshalb wurden der Migros sämtliche Rechte an der vor dreissig Jahren lancierten Schweizer Uhrenmarke abgesprochen und es wurde ihr unter Strafandrohung verboten, weiterhin M-Watch-Uhren zu verkaufen. Die Migros kann den Entscheid beim Bundesgericht anfechten.

Die Auseinandersetzung vor dem Zürcher Handelsgericht geht auf das Jahr 2010 zurück. Auslöser war der Bruch zwischen Migros und Mondaine Watch Ltd., welche den Grossverteiler seit 1983 mit ihren M-Watch-Uhren beliefert hatte. Migros klagte daraufhin Mondaine beim Handelsgericht ein und beanspruchte die Rechte an der M-Watch für sich. Der Uhrenhersteller bestritt diese Forderung und verlangte seinerseits vom Gericht, es solle der Migros verbieten, von anderen Herstellern produzierte M-Watches zu verkaufen.

In seinem 45-seitigen Entscheid gibt das Handelsgericht Zürich der Mondaine Watch Ltd. in sämtlichen wesentlichen Punkten recht. So ist es für das Gericht klar erwiesen, dass die Markenrechte an der M-Watch seit jeher der Mondaine Watch Ltd. gehörten und dass dies der Migros auch bewusst war.

Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 95 000 Franken werden zu vier Fünfteln der Migros auferlegt. Diese muss zudem der Uhrenfirma eine Prozessentschädigung von 60 000 Franken bezahlen. Ob Mondaine die Migros jetzt auf Herausgabe der seit der Trennung 2010 mit den unerlaubten M-Watch-Kopien erzielten Gewinne verklagen wird, ist noch offen. Das Gericht hat die Streitsumme in dem Verfahren auf 5 Millionen Franken festgelegt.

Die Mondaine-Gruppe wurde 1951 von Erwin Bernheim gegründet. Heute wird das Familienunternehmen mit 100 Mitarbeitenden in Zürich und Biberist von dessen Söhnen Ronnie und André geleitet. Es umfasst die Marken Mondaine, Camel Active, Luminox und M-Watch, die sieben Millionen Mal verkauft worden ist.