Der Streit zwischen Michèle Binswanger und Jolanda Spiess-Hegglin ist um ein Kapitel reicher: Die Journalistin Binswanger ist von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen Verleumdung der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Spiess-Hegglin verurteilt worden.
Binswanger wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken und einer Busse von 1'500 Franken bestraft. Das geht aus einem Strafbefehl vom 19. Juli hervor, der dem Klein Report vorliegt.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Michèle Binswanger kann nun innert zehn Tagen schriftlich Einsprache erheben.
Spiess-Hegglin nahm das Urteil «mit Genugtuung zur Kenntnis», wie sie auf Anfrage des Klein Reports am Mittwochabend sagte. «Ich will nicht viel mehr dazu sagen, weil ich nicht zusätzlich Öl ins Feuer giessen will. Ich hoffe, dass mich der Tamedia-Konzern nun in Ruhe lässt», so die Ex-Politikerin weiter.
Spiess-Hegglin hatte am 8. Mai 2020 eine Anklage gegen Binswanger wegen Ehrverletzung und Verleumdung eingereicht. Grund war ein vier Tage vorher veröffentlichter Tweet der «Tages-Anzeiger»-Journalistin, in dem sie Spiess-Hegglin beschuldigte, einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen.
Im Strafbefehl steht, dass Binswanger den Tweet «wider besseren Wissens» veröffentlicht habe.
Im ihrem Tweet nahm Binswanger Bezug auf die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014. Bis heute bleibt unklar, ob es an der Feier zu einem mutmasslichen Sexualdelikt gegen Spiess-Hegglin kam. Die gerichtlichen Untersuchungen dazu sind abgeschlossen.
Der Klein Report wollte am Mittwochabend noch ein Statement von Michèle Binswanger per Mail einholen. Als Antwort schickte Tamedia folgendes Statement: «Die Basler Staatsanwaltschaft hat gegen Michèle Binswanger einen Strafbefehl erlassen, ohne sie vorgängig anzuhören. Tamedia wird diesen anfechten und ihre Beweismittel gegen den Vorwurf der Verleumdnung einreichen. Tamedia äussert sich aktuell nicht weiter zum Verfahren.»