Der Klein Report fragte am Donnerstag bei der Wettbewerbskommission nach, aufgrund welcher Hinweise die Behörde eine Untersuchung gegen die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA) eröffnet hat. «Die Hinweise kamen aus den Medien. Konkreter Anlass war die Mitteilung des Ausscheidens von AP Schweiz aus dem Schweizer Markt», erklärte Weko-Vizedirektorin Carole Söhner-Bührer gegenüber dem Klein Report.
Daraufhin habe die Weko von Amts wegen begonnen, sich im Markt näher zu informieren und habe eine Vorabklärung eröffnet, in deren Verlauf zusätzlich Anzeigen von Kunden der SDA eingegangen seien.
Auf die Frage, wie die Weko zum jetzigen Zeitpunkt die Umstände einstufe, die zur Einstellung der Geschäftstätigkeit der SDA-Konkurrentin AP Schweiz geführt haben, meinte Söhner-Bührer: «Gegenwärtig liegen lediglich Anhaltspunkte vor, dass die SDA allenfalls eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat», sagte sie und verwies auf die in der Medienmitteilung erwähnten Vorwürfe «Rabattpolitik», «Koppelung von Angeboten» und «Preissystem». «Wir sind jedoch am Anfang der Untersuchung, die diese Frage beantworten soll, weshalb gegenwärtig eine abschliessende Beurteilung nicht möglich ist», betonte sie.
Vizedirektorin Carole Söhner-Bührer rief in Erinnerung, dass die Weko vor dem Verschwinden von AP nie Verfahren gegen die SDA geführt habe. Die Frage, ob die SDA tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehabe, sei noch nicht geklärt. «Konkurrenzdruck ergibt sich nicht ausschliesslich aus dem Vorhandensein aktuell auf dem Markt tätiger Konkurrenten. Selbst wenn jedoch die Untersuchung eine Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung von SDA ergeben sollte, ist die marktbeherrschende Stellung alleine nach Kartellgesetz nicht unzulässig», erklärte sie. Unzulässig sei erst deren Missbrauch. «Deshalb ergibt eine starke Stellung im Markt nicht zwangsläufig Anlass zur Eröffnung eines Verfahrens», sagte Carole Söhner-Bührer im Gespräch mit dem Klein Report.
In einem nächsten Schritt will die Weko verschiedene Marktteilnehmer befragen. Die Vizedirektorin rechnet mit einem Abschluss der Ermittlungsarbeiten durch das Sekretariat in einem Zeitraum von rund zwölf Monaten. «Danach wird ein Antrag des Sekretariats zuhanden der Weko verfasst, zu welchem die Parteien Stellung nehmen können», zeigte sie auf. Danach wird unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Parteien die Verfügung der Weko erlassen und die Öffentlichkeit orientiert, weshalb die Weko-Vizedirektorin davon ausgeht, dass in rund anderthalb Jahren mit Untersuchungsergebnissen zu rechnen ist. «Grundsätzlich ist zu beachten, dass den Parteien zustehende Verfahrensrechte oder aufgrund gesetzlicher Fristen prioritär zu führende Verfahren es verunmöglichen, den zeitlichen Bedarf für ein Verfahren im Einzelfall vorauszusagen», fügte sie jedoch hinzu.
Auf die Frage, welche Sanktionen der SDA drohen, erklärte Vizedirektorin Carole Söhner-Bührer: «Die konkreten Sanktionen tragen immer dem Einzelfall Rechnung. Es sind Geldsanktionen, die sich in Abhängigkeit des Umsatzes des betroffenen Unternehmens und unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer des allfälligen Kartellrechtsverstosses berechnen», sagte sie dem Klein Report.