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Sonntag
02.08.2020

Medien / Publizistik

Hat nau.ch womöglich mit Kurzarbeit getrickst? «Wie die ‚Republik‘ aus zuverlässiger Quelle weiss, ist der Verdacht gegen ‚Nau‘ dem Seco inzwischen gemeldet worden», schreibt das Online-Magazin...

Hat nau.ch womöglich mit Kurzarbeit getrickst? «Wie die ‚Republik‘ aus zuverlässiger Quelle weiss, ist der Verdacht gegen ‚Nau‘ dem Seco inzwischen gemeldet worden», schreibt das Online-Magazin...

Die Redaktion von nau.ch soll während der Kurzarbeitsphase mehr gearbeitet haben, als mit den Behörden vereinbart worden war. Laut der «Republik» steht beim News-Portal eine Überprüfung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ins Haus.

Wie zahlreiche Medienhäuser in der Schweiz hat auch nau.ch während des Lockdown auf Staatshilfe zurückgegriffen. Am 17. März hat die «Nau»-Geschäftsleitung die Mitarbeiter darüber informiert, dass Kurzarbeit eingeführt werde.

Von den Redaktoren wurde verlangt, dass sie zustimmen. Wer sich weigere, dem werde gekündigt, «zum Schutz der übrigen Mitarbeiter und der Firma», wie die «Republik» am Freitag schreibt.

Daraufhin arbeiteten die meisten Redaktoren nur noch zwischen 20 und 40 Prozent. Doch laut dem Artikel galten die neuen Arbeitspensen «bloss auf dem Papier». Tatsächlich sei die Redaktion aus «Solidarität» zu freiwilliger Mehrarbeit aufgefordert worden.

«Schliesslich zeigen sich fast alle ‚solidarisch‘: Sie arbeiten während der Kurzarbeit ähnlich viel wie vorher, teilweise sogar gleich viel.»

Damit gegenüber den Behörden nicht rauskommt, dass sich «Nau» nicht an die Kurzarbeit hält, hätten nur noch wenige der Artikel mit Namen gezeichnet werden dürfen. Nach einer Auswertung der «Republik» ist die Zahl der mit «Redaktion» signierten Artikel in der siebenwöchigen Kurzarbeitsphase um 2000 Prozent in die Höhe geschnellt.

CEO Yves Kilchenmann begründete die Zunahme mit der kleineren Eigenleistung der Redaktion. Bei den ungezeichneten Artikeln handle es sich nicht um Eigenrecherchen, weshalb sie nicht mit Namen gezeichnet worden seien. 

Dem Geschäftsführer widersprachen mehrere Informanten, mit denen die «Republik» gesprochen hat: «Wenn ein Artikel von mir an einem der Tage aufgeschaltet wurde, an denen ich nicht hätte arbeiten dürfen, musste der Text mit ‚Redaktion‘ oder ‚Nau Sport‘ gezeichnet werden», sagte einer.

Trotz Kurzarbeit Überstunden zu leisten, ist per se noch kein Missbrauch. Zumindest solange nicht, wie der Arbeitgeber den Behörden die tatsächlich geleistete Arbeitszeit feinsäuberlich meldet. Wenn mehr gearbeitet wird, als vorher abgemacht, wird die Kurzarbeits-Entschädigung gekürzt. 

«Wie die ‚Republik‘ aus zuverlässiger Quelle weiss, ist der Verdacht gegen ‚Nau‘ dem Seco inzwischen gemeldet worden. Entsprechend muss das Unternehmen mit einer Überprüfung rechnen.» 

Das Seco äusserte sich nicht zu konkreten Fällen.