Sinn und Unsinn des neuen Datenschutzgesetzes, die strafrechtliche Relevanz von Rückvergütungen im Mediaagenturgeschäft und die Öffentlichkeitsarbeit von Gerichten und Anwälten bildeten am Dienstag die Kernthemen der diesjährigen Medienrechtstagung des Verbandes Schweizer Medien (VSM).
«The winner to organize the 2022 Fifa World Cup is Qatar», so verkündete es der damalige Fifa-Präsident Sepp Blatter und löste damit eine Protestwelle aus, die weit über die Sportwelt hinausschwappte.
Sieben Jahre später diskutierte die Schweizer Medienrechtsszene, passenderweise im Fifa-Museum, unter anderem über den Tatbestand der Privatkorruption, der auch auf Mediaagenturen Anwendung finden kann: «Privatkorruption als Unternehmensrisiko: Sind Rückvergütungen im Mediaagenturgeschäft strafbar?», fragte sich unter anderem Patrik Salzmann, Partner bei Nater Dallafior Rechtsanwälte.
Dass sich der neue Strafrechtsartikel der Privatkorruption auch auf Mediaagenturen übertragen lässt, dürfte auch Manfred Strobl, CEO der Mediaschneider AG, bewusst sein. So betonte er in seinem Vortrag die Wichtigkeit von Transparenz im Umgang mit Entschädigungen, erwähnte aber auch: «Ich kann nicht sagen, wie es andere Mediaagenturen mit der Transparenz halten.»
Unter der Moderation von Markus Prazeller, Rechtsanwalt von Battegay Dürr Wagner, der immer wieder mit kritischen Fragen nachhakte, referierten weiter Dominique Strebel, Studienleiter der Schweizer Journalistenschule MAZ, Marcel Bircher, Head of Legal Publicitas, Nationalrat Gregor Rutz oder Christoph Safferling vom Lehrstuhl für Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg über medienrechtliche Themen.
Generell konnte die Zusammensetzung der Referenten als gelungen bezeichnet werden: Für die inhaltliche Gestaltung der Tagung war Mirjam Teitler, Rechtskonsulentin des Verlegerverbands, verantwortlich, während Medieninstituts-Leiter Othmar Fischlin für die konkrete Organisation zuständig war und die Tagungsleitung übernommen hat.
«Ein Highlight war unter anderem, wie verständlich David Rosenthal die sehr technischen Vorschläge für das neue Datenschutzrecht an die Frau und den Mann bringen konnte», resümiert Mirjam Teitler für den Klein Report. Tatsächlich schaffte es Rosenthal, Konsulent bei Homburger, die zahlreichen Falltüren, die das neue Datenschutzgesetz auch für Journalisten in sich trägt, sehr lebhaft auszuführen.
«Ist die Datenbearbeitung durch Google & Co. wirklich böse?», fragte Rosenthal in die Runde und warnte vor einer rechtlichen Überregulierung nach europäischem Vorbild, die sich hauptsächlich dadurch legitimieren lasse, dass sie den Leuten «ein besseres Gefühl» gibt.
Einen weiteren Höhepunkt bildeten die interessanten Einblicke von Alexander Brunner, Oberrichter am Handelsgericht Zürich, in die Öffentlichkeitsarbeit von Gerichten. Dass es zur gesunden Prozessstrategie eines Anwalts gehört, hin und wieder Prozessinformationen an die Öffentlichkeit zu tragen, weiss auch Valentin Landmann, der zum Abschluss am Podium mit Brunner über Litigation-PR diskutierte.