Die Fernmelde-Kommission des Nationalrates hat das Massnahmenpaket zugunsten der Medien aufgeschnürt. Die Förderung der Online-Medien soll vertagt werden. Bei der indirekten Presseförderung und der Radio- und TV-Abgabe folgt die Kommission dem Ständerat.
Nachdem die Kommission Anfang Juli auf den Entwurf des Bundesrates eingetreten war, hat sie in der Detailberatung am Dienstag nun mit 13 zu 12 Stimmen beantragt, die Vorlage in Tranchen aufzuteilen.
Ein erster Teil soll den Ausbau der indirekten Presseförderung im Postgesetz umfassen. Ausserdem nimmt er eine parlamentarische Initiative von Hans Wicki auf. Damit will der FDP-Ständerat im RTVG verankern, dass einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und TV auszunehmen sind.
Der zweite Teil beinhaltet alle weiteren Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und damit «insbesondere die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und Nachrichtenagenturen sowie IT-Investitionen», wie das Kommissionssekretariat am Dienstagnachmittag schreibt.
Diese ersten beiden Teile sollen in der Herbstsession vom Nationalrat beraten werden. Der dritte Teil enthält schliesslich die Förderung der Online-Medien, die im Juni im Ständerat auf der Kippe stand.
«Die Beratung dieses letzten Entwurfs will die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen und hat dazu bei der Verwaltung weitere Abklärungen in Auftrag gegeben», heisst es zur Vertagung dieses heissen Eisens.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Onlineförderung «vertieft diskutiert werden muss, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Verfassungsmässigkeit, während sich die indirekte Presseförderung seit Jahren bewährt und deshalb ohne Verzögerungen ausgebaut werden kann».
Nicht überzeugen vermochte das Argument der Kommissionsminderheit, die das Förderungs-Paket integral beratschlagen wollte. Wegen der wachsenden digitalen Mediennutzung vertrage die Onlineförderung keine Verzögerung, argumentierten sie.
Bei der indirekten Presseförderung beantragte die Kommission in den meisten Punkten, den Beschlüssen des Ständerats zu folgen. So befürwortet sie, dass die Ermässigung der Frühzustellung befristet auf zehn Jahre mit einem jährlichen Beitrag von 40 Millionen Franken unterstützt wird.
Ein Antrag auf Erhöhung auf 50 Millionen dagegen wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag die Frühzustellermässigung wieder aus der Vorlage zu streichen. In der Gesamtabstimmung wurde der erste Teil mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
Beim RTVG folgt die Fernmelde-Kommission «in Artikel 40 im Grundsatz oppositionslos dem Beschluss des Ständerates, wonach die Abgabenanteile auf 6-8 Prozent erhöht werden».
Im Gegensatz zum Ständerat will sie aber im Gesetz keine fixe Verteilung zwischen TV- und Radioveranstalter vorsehen. Der zweite Teil winkte die Kommission mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen durch.