Der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sind die Ketten des neuen Mediengesetzes zu eng.
Sie stellt infrage, ob das neue Gesetz überhaupt mit ihrer Programm- und Organisationsautonomie vereinbar ist – und erklärt aufgrund der vorgesehenen finanziellen Restriktionen die Erfüllung ihres Leistungsauftrages für gefährdet.
Spätestens seit No Billag ist die Frage, was alles zum Service public der SRG gehören soll, in aller Munde. Die zunehmenden politischen Bestrebungen, die Tätigkeiten des Unternehmens klarer einzugrenzen, widerspiegeln sich auch im Entwurf des Bundesrates für ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM).
Doch aus Sicht der SRG gehen die vielen ausführlichen Paragrafen, welche künftig ihren Leistungsauftrag umschreiben sollen, viel zu weit. Dies geht aus der offiziellen Stellungnahme der SRG hervor, die im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Gesetz eingesendet wurde. Der Klein Report hat auf Nachfrage eine Abschrift erhalten.
«Viele Vorgaben mögen im Einzelnen sachlich begründet sein. Gesamthaft betrachtet stellt sich aber die Frage, ob diese Vorgaben zusammen noch mit der verfassungsrechtlich geschützten Programmautonomie und der Organisationsautonomie der SRG vereinbar sind», warnen die Verantwortlichen der Radio- und Fernsehgesellschaft im Schreiben an den Bundesrat.
So sehe der Entwurf die Möglichkeit des Bundesrates vor, einen Anteil der Gebührengelder festzulegen, der für die Bereiche Information, Sport und Unterhaltung verwendet werden muss. Dies zusätzlich zu den bisherigen Vorgaben für die Kulturförderung. «Dadurch besteht die Möglichkeit, dass die SRG in vier von fünf gesetzlich verankerten Programmbereichen zur konkreten Verwendung ihrer finanziellen Mittel gemäss den Vorstellungen der Regierung gezwungen wird.»
Damit warnt die SRG in ihrer Vernehmlassungsantwort vor einer zunehmend ungesunden Staatsnähe. Der Bundesrat müsse deshalb auf jeden Fall verpflichtet werden, die Programmautonomie und die Unabhängigkeit der SRG zu wahren, so die Forderung.
Auch in anderen Bereichen sieht die SRG ihren Handlungsspielraum zu stark beschnitten – etwa, wenn es um Kooperationen mit privaten Medienunternehmen geht. Auch da sieht das neue Mediengesetz nämlich mehr Kontrolle vor. Hier kommt nämlich die geplante, unabhängige Kommission für elektronische Medien (KOMEM) ins Spiel.
«So soll neu jede auf Dauer ausgelegte Zusammenarbeit mit anderen Medienunternehmen zur Erstellung von publizistischen Angeboten der KOMEM zur Genehmigung unterbreitet werden», schreibt die SRG und interpretiert daraus, dass nach neuem Gesetz selbst ein mehrjähriger Vertrag der SRG über einzelne Sendungen – beispielsweise den «Tatort» – genehmigungspflichtig wäre. Ein weiterer Eingriff in die Programmautonomie also.
Im Bereich der nicht konzessionierten Tätigkeiten moniert die SRG zudem die Wirtschaftsfreiheit für sich. Die Bewilligungspflicht, die auch für die Gründung von eigenen Gesellschaften wie Admeira gelten soll, sei unter diesem Blickwinkel «problematisch», heisst es weiter. «Insgesamt verunmöglichen diese undifferenzierten Einschränkungen faktisch jegliche Kooperation der SRG.»
Die Kritik am neuen Mediengesetz umfasst auch den neuen finanziellen Rahmen für die SRG: Ab 2019 gilt die Gebührenplafonierung bei 1,2 Milliarden Franken. Zusätzlich soll der Bundesrat künftig die Möglichkeit erhalten, auch für die kommerziellen Einnahmen der SRG einen Maximalbetrag festzulegen. Die SRG kontert: «Ein zusätzlicher Plafond für die Werbeeinnahmen gefährdet nicht nur die nachhaltige Erfüllung des Leistungsauftrages. Er wird die SRG auch daran hindern, sich weiterzuentwickeln.»