Im Berufungsverfahren «Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG» hat das Zuger Obergericht am Montag sein Urteil veröffentlicht.
Mit der Berichterstattung über eine mutmassliche Schändung von Jolanda Spiess-Hegglin habe der «Blick» in die Intimsphäre der Ex-Politikerin «in schwerwiegender Weise» eingegriffen und damit ihre Persönlichkeit verletzt.
Damit bestätigte das Obergericht einen erstinstanzlichen Schuldspruch. Wie schon das Kantonsgericht kommt das Obergericht zum Schluss, dass Jolanda Spiess-Hegglin kein klagbarer Anspruch auf Publikation einer Entschuldigung des Verlagshauses Ringier zustehe.
«Wir wollen uns trotzdem entschuldigen bei Jolanda Spiess-Hegglin», schreibt Marc Walder. Die Geste des Ringier-CEO wurde direkt nach der Publikation des Urteils auf «blick.ch» aufgeschaltet.
Weiter schreibt Walder, dass dem «Blick» klar sei: «Jolanda Spiess-Hegglin wird die Klage gegen Ringier weiterführen und aufgrund dieser Zeilen nicht fallen lassen. Dies ist auch nicht die Absicht, die wir mit dieser Entschuldigung verfolgen.»
Als CEO der Ringier AG sei es ihm aber ein Anliegen, «mich nach dem heutigen Gerichtsentscheid sowohl öffentlich wie auch im persönlichen Gespräch mit Jolanda Spiess-Hegglin zu äussern».
Er tue dies auch im Namen von Chefredaktor Christian Dorer. «Es war, ist und wird nie unsere Absicht sein, mit unserer Berichterstattung Leid zu verursachen.»
Das Obergericht hat die Höhe der Genugtuung auf 10‘000 Franken reduziert. Die Vorinstanz hatte 20‘000 zugesprochen. Spiess-Hegglin muss einen Fünftel der Prozesskosten übernehmen. Der unterlegene Anwalt aufseiten von Ringier war Matthias Schwaibold.
Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht noch die Beschwerde an das Bundesgericht offen.