Reporter ohne Grenzen (ROG) Schweiz unterstützt die Zentralpuls-Journalistin Jana Avanzini bei ihrem Berufungsverfahren gegen das Urteil des Bezirksgerichts Luzern mit 5'000 Franken. Der Entscheid im Fall der Bodum-Hausbesetzung wird in Kürze erwartet.
Im Juni 2019 war Jana Avanzini vom Luzerner Bezirksgericht zu einer Geldbusse von 500 Franken verurteilt worden. Das Gericht auferlegte ihr zudem Gerichtskosten von fast 1'800 Franken und einen Beitrag von 3'000 Franken an die Anwaltskosten des Klägers.
Verzeigt worden war die Journalistin von der Bodum Invest AG, die Eigentümerin der Villa «Gundula» ist und dem Küchen-Industriellen Jørgen Bodum gehört.
Das erstinstanzliche Gericht hatte es der Journalistin nicht zugestanden, dass sie in so genannter «Wahrnehmung berechtigter Interessen» gehandelt habe. Der Einzelrichter räumte zwar ein, dass das Schicksal der lange Zeit leerstehenden Villa in Luzern zu einem politischen Thema geworden sei.
Doch habe der Artikel von Avanzini keine neuen Informationen enthalten und lediglich die Atmosphäre unter den Bewohnern des Gebäudes beschrieben, wie der Richter seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruch begründete.
«Es ist nicht Sache des Gerichts, die Qualität journalistischer Arbeit zu beurteilen», schreibt die Journalistenorganisation dazu dezidiert. «Die Journalistin ging keineswegs in die Villa, um an einer illegalen Besetzung teilzunehmen, sondern um dort ihre Arbeit zu tun.»
Am 9. März hat eine Anhörung vor dem Kantonsgericht Luzern stattgefunden. Die Entscheidung in dem Berufungsverfahren wird in Kürze erwartet.