Der Rechtsfall der Hausbesetzung «Gundula» in Luzern geht in eine weitere Runde: Die Journalistin Jana Avanzini akzeptiert die Entscheidung des Luzerner Bezirksgerichts nicht, das sie am 25. Juni wegen Hausfriedensbruch verurteilt hat.
Zusammen mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber zentralplus.ch legt die Journalistin nun vor dem Kantonsgericht Rekurs ein. «Es geht um eine Grundsatzfrage, wie weit die Medienfreiheit gehen darf. Dafür lohnt es sich zu kämpfen», wird Avanzini in einer Medienmitteilung vom Donnerstag zitiert.
Die Luzerner Journalistin hatte 2016 ein besetztes Gebäudes in der Luzerner Obergrundstrasse 99 betreten, um darüber zu berichten. Auf Hausfriedensbruch klagte daraufhin die Liegenschaftsbesitzerin Bodum Invest AG.
Grund genug für einen Rekurs sieht Avanzinis Verteidigerin Katrin Humbel darin, dass mit dem Entscheid die Recherchefreiheit eingeschränkt werde. «Das Bezirksgericht hat aus meiner Sicht bei der Abwägung zwischen Medienfreiheit und dem Hausrecht ersteres zu tief gewichtet», so Humbel.