Der Anwalt und CVP-Politiker Gianluca Padlina hat beim Bundesgericht Rekurs gegen den zweiten Ständeratswahlgang im Tessin eingereicht. Grund: Die Wahlunterlagen seien bei Auslandtessinern zu spät eingetroffen.
Die um 46 Stimmen entscheidende Abwahl des Ex-Ständerats und Präsidenten von KS/CS Kommunikation Schweiz, Filippo Lombardi, ist immer noch nicht sicher. Nachdem der Anwalt Padlina bereits Ende November eine Beschwerde beim Tessiner Verwaltungsgericht eingereicht hatte, muss sich nun auch das Bundesgericht in Lausanne mit dem Fall befassen.
Gemäss «Blick» verweise Padlina auf Belege, die beweisen würden, dass viele Auslandtessiner die Wahlcouverts zu spät erhalten hätten. Die Tessiner Gemeinden mussten alle Wahlunterlagen, die nach dem zweiten Urnengang zurückgesendet wurden, aufbewahren. Über 100 verspätete Couverts seien unterdessen eingetroffen.
Zudem habe der Anwalt Beweise, dass «mindestens eine Gemeinde die Wahlunterlagen per B-Post verschickt hat», obwohl in den kantonalen Richtlinien A-Post festgeschrieben sei.
Weil die Frist für Einsprachen beim Bundesgericht bald ablaufe, habe Padlina den Fall nun an die höchste Instanz weitergezogen. Das Tessiner Verwaltungsgericht hat sich noch nicht dazu geäussert.
Das Vorgehen von Padlina sei nicht mit Lombardi abgesprochen.