Wie viel sollen die Kader von SRG, Post oder Swisscom verdienen? Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats will die Spitzenlöhne bei einer Million Franken plafonieren. Der Bundesrat hat sich diese Woche gegen einen Lohndeckel in Stellung gebracht.
Unter dem bissigen Titel «Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen» hatte die damalige Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Anfang 2017 eine Parlamentarische Initiative lanciert. Darin forderte sie, dass die Vergütungen der Mitglieder von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat «in einem angemessenen Verhältnis zur konkreten Aufgabe» stehen müssen.
«Seit der Ausgliederung der Bundes- und bundesnahen Unternehmungen aus der Bundesverwaltung sind die Entschädigungen an der Spitze dieser Unternehmungen massiv angestiegen», argumentierte die SP-Politikerin, die Ende 2018 nach fast zwanzig Jahren aus dem Nationalrat ausgeschieden ist.
Die Spitzenlöhne orientierten sich immer mehr an einem «internationalen Manager-‚Markt‘, einem kleinen Kartell von Begünstigten, und nicht an den Leistungen in der Unternehmung selbst». Der Bundesrat und die Verwaltungsräte seien ganz offensichtlich nicht in der Lage, die «Spirale der Bezugsexzesse» zu stoppen.
Beim Volk stosse das zu Recht auf Unverständnis, vor allem bei «Unternehmungen, deren Preisbildung wesentlich auch politisch mitbestimmt wird und deren Risiken von der Allgemeinheit getragen werden. Die Lohnexzesse werden damit zur Gefahr für die Akzeptanz des Service public in der Schweiz.»
Mitte August hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats nun einen Gesetzesentwurf und einen Bericht vorgelegt. Für die «grösseren Bundesbetriebe» soll demnach nicht etwa der Bundesrat, sondern das Parlament selbst die Lohnobergrenze definieren. Dazu gehören SBB, Ruag, Skyguide, Suva, Swisscom, die Post sowie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG.
«In Analogie zum Entgelt der Mitglieder des Bundesrates (inklusive Ruhegehalt) wird der Betrag auf eine Million Franken festgelegt», heisst es im Bericht weiter zum vorgeschlagenen Lohndeckel.
Obwohl die Forderung bei Kantonen, Verbänden und den betroffenen Bundesbetrieben zum Teil auf heftige Ablehnung stiess, hat sich die Kommission mit 19 zu 5 Stimmen sehr deutlich dafür entschieden, die Vorlage dem Rat zu unterbreiten.
Dem Klein Report liegt eine Zusammenfassung der Vernehmlassungsantworten vor. Im Fall der Swisscom zum Beispiel wurde in nicht weniger als 13 Antworten, darunter von Economiesuisse, dafür argumentiert, dass der halbstaatliche Telekom-Riese von den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auszunehmen sei.
Als börsenkotiertes Unternehmen unterliege die Swisscom dem Aktienrecht. Damit gäbe es bereits genügend Regelungen für die Management-Löhne, ein Lohndeckel sei unnötig.
Auch die SRG will sich nicht vom Parlament vorschreiben lassen, wie sie es mit den Kaderlöhnen so hält. In ihrer Vernehmlassungsantwort lehnt sie die Einstufung als bundesnahen Betrieb ab. Begründung: Als ein privatrechtlicher Verein werde sie weder kapital- noch stimmenmässig vom Bund beherrscht.
Zudem habe die SRG-Delegiertenversammlung seit 2018 das Recht, jährlich die maximale Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung festzulegen.
Angesichts ihrer «massvollen Lohnpolitik» bestehe ohnehin gar kein Bedarf für eine Regulierung, so die SRG weiter in ihrer Antwort. Das höchste ausbezahlte Entgelt liege weit unter einer Million Franken und sei über die letzten Jahre gesehen rückläufig.
Gemäss dem Kaderlohn-Reporting des Bundes betrug die höchste bei der SRG 2018 ausbezahlte Entschädigung 625'864 Franken.
Dieses Argument lässt der Gewerkschaftsbund Travail Suisse nicht gelten. Um die Regelung griffiger zu machen, fordert er einen flexiblen Lohndeckel. Dieser müsse je nach Bundesbetrieb unterschiedlich hoch festgelegt werden. Für Swisscom, SBB und Post sei eine Million Franken vertretbar.
Für SRG, Ruag, Skyguide und Suva müsse die Obergrenze jedoch tiefer liegen, «da diese Unternehmen meist kleiner und dem Markt weniger stark ausgesetzt» seien.
Der Bundesrat hat sich am Mittwoch gegen die Forderung in Stellung gebracht. Er hält einen gesetzlich definierten Lohndeckel für «zu starr».
Und auch von einem flexiblen Lohndeckel hält die Regierung nicht viel. Bereits heute verfüge der Bundesrat über «geeignete Instrumente, um die Entlöhnung der obersten Kader und der Leitungsorgane von Unternehmen und Anstalten des Bundes zu steuern und bei Bedarf korrigierend einzugreifen». Das genüge.
Der Ball liegt nun wieder bei der Kommission.