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Mittwoch
19.12.2012

Mit ihrem dreidimensionalen Schokobären ist Lindt & Sprüngli gegen ein Gummibärchen von Haribo vor Gericht unterlegen: Das Kölner Landgericht erkannte in der Gestaltung des «Lindt-Teddy» einen Verstoss gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke «Goldbären».

Das Gericht verbot dem Schweizer Schokoladenhersteller den in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären auf dem deutschen Markt zu verkaufen. Denn der «Lindt-Teddy» stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung dieses Wortes dar, urteilte das Gericht am Dienstag. Es mache keinen Unterschied, dass Lindt auf die Bezeichnung verzichte und das Produkt als «Lindt-Teddy» vermarkte.

Für die Schweizer wiederum ist der Schokobär die Fortentwicklung des eigenen Goldhasen. Und zwischen einem Schokobären und einem Gummibären bestehe keine Verwechslungsgefahr. Der Markenstreit geht in eine weitere Runde.