Der Bundesgerichtshof hat nach zwölf Jahren den Rechtsstreit um die Schokoladehasen in goldener Verpackung beendet. Das Gericht lehnte eine erneute Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli gegen die Confiserie Riegelein aus Cadolzburg ab. Der Schokoladehersteller hatte zuvor mehrere Urteile, die zu Gunsten der deutschen Confiserie ausfielen, an die nächste Instanz weitergezogen. Nun hat der Bundesgerichtshof aber einen Schlussstrich gezogen.
Beim Streit ging es unter anderem um den Schriftzug, die Farbe der Folie und die Körperhaltung des Hasen. Die deutsche Confiserie sprach Lindt & Sprüngli zudem ab, den Hasen in der goldenen Folie erfunden zu haben. «Der sitzende Hase in Goldfolie ist bereits seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments an Schokoladen-Saisonartikeln», so Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co.KG.
Lindt & Sprüngli hatte im Juli 2001 den goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke unter anderem in Deutschland eintragen lassen.
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