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Sonntag
24.06.2018

IT / Telekom / Druck

Virtueller Zugang kann Wettbewerb beleben

Virtueller Zugang kann Wettbewerb beleben

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) will mehr Wettbewerb auf der «letzten Meile»: Im neuen Fernmeldegesetz soll die sogenannte virtuelle Entbündelung erlaubt werden, damit die Mitbewerber von Swisscom in Zukunft ebenfalls schnellere Datenverbindungen anbieten können.

Im Februar 2018 hatte Sunrise bei der Comcom ein Gesuch eingereicht, um Zugang zur «virtuell entbündelten Anschlussleitung» zu erhalten. Die Kommission musste nolens volens ablehnen, weil ihr gesetzlich die Hände gebunden waren. Dies, «obwohl der virtuelle Zugang zum Teilnehmeranschluss den Wettbewerb beleben könnte», wie die Kommission am Freitag kommentierte.

Mit der virtuellen Entbündelung könnten Sunrise und Co. auch auf einer hybriden Anschlussleitung, gemischt aus Glasfaser und Kupferdraht, eine Breitband-Datenverbindung von der Ortszentrale bis zum Kunden anbieten.

In der Schweiz ist der zurzeit nur die Erschliessung via Kupferkabel reguliert. Die Comcom empfiehlt daher dem Parlament, in der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes «die Pflicht zur Gewährung des technologieneutralen und virtuellen Zugangs zum Anschlussnetz einer marktbeherrschenden Betreiberin einzuführen».

Der Streit um die «letzte Meile» ist so alt wie die Swisscom selbst: Bis vor die Gartentore verlegt der staatsnahe Telekomanbieter heute vielerorts Glasfaserkabel. Die alten Kupferkabel werden nur noch auf den letzten Metern von der Strasse bis in die Häuser oder Wohnungen genutzt. Dank neuer Übertragungsverfahren wie zum Beispiel Vectoring kann Swisscom trotz der Kupferdrähte hohe Bandbreiten anbieten.

Das Nachsehen haben die Mitbewerber, die in die physische Entbündelung der Kupferleitungen investiert haben. «Wegen einseitiger Auflagen von Swisscom (eingeschränkte Frequenznutzung auf Kupferkabel, keine freie Wahl der Technologie) können bei der physischen Entbündelung von Anschlussleitungen keine konkurrenzfähigen Angebote mehr gemacht werden», kritisiert die Comcom. 

Mit anderen Worten: Wenn bereits die Swisscom das Vectoring-Verfahren einsetzt, so können die Mitbewerber auf der entbündelten Leitung nur noch mit dem langsameren ADSL fahren.