Ins hochkomplexe Verfahren rund um die Publicitas kommt neue Bewegung: Gut fünf Monate nach Eröffnung des Konkurses leitet das Konkursamt Aussersihl-Zürich die nächsten Verfahrensschritte ein und beruft für November eine Gläubigerversammlung. Damit ist auch klar: Der Fall wird nicht mangels Aktiven eingestellt.
Die unvorstellbaren Rechnungswirren und die unklare Höhe der Aktiven haben die Sache noch länger verzögert, als zunächst vom Konkursamt angenommen. Wie der zuständige Notar-Stellvertreter Marco Lucchinetti dem Klein Report sagte, war der Schuldenaufruf eigentlich für Ende August geplant.
In der dritten Oktoberwoche war es soweit: Das Konkursamt machte die Eröffnung des Konkurses öffentlich bekannt und forderte die Publicitas-Gläubiger, die sich nicht bereits von sich aus gemeldet hatten, dazu auf, die noch offenen Forderungen bis spätestens am 20. November einzugeben.
Auch Schuldner müssen sich bis zu diesem Datum von sich aus beim Amt melden, wenn sie nicht mit einer Busse sanktioniert werden wollen. Gleiches gilt für Personen oder Firmen, die als Pfandgläubiger noch Sachen der Publicitas in Besitz haben.
Gleichzeitig wurde der Termin für die erste Gläubigerversammlung auf den 5. November angesetzt. Damit ist auch klar, dass der Konkurs in einem «ordentlichen Verfahren» abgewickelt wird - und nicht in einem «summarischen», das heisst vereinfachten Verfahren.
Es hat demnach noch Geld in der Konkursmasse, zumindest genug, um die Kosten des ordentlichen Verfahrens zu decken. Die Gerichts- und Anwaltskosten dürften also enorm sein: So müssen beispielsweise Computersystems betrieben und Tausende, wenn nicht Zehntausende Debitorenrechnungen, die noch draussen sind, abgearbeitet werden. Zudem muss das Konkursamt alle Schritte dokumentieren und während zehn Jahren archivieren, sowohl digital als auch analog.
Wie viel Geld am Ende tatsächlich noch in der Publicitas steckt, soll dann an der Gläubigerversammlung kommuniziert werden. Gleichzeitig wird eine Verwaltung gewählt, die fortan die Konkursmasse vertreten wird.
Das ungewöhnliche Ausmass des Publicitas-Konkurses zeigt sich einmal mehr. So schlägt das Konkursamt vor, bereits nach der ersten Gläubigerversammlung «sämtliche unbestrittenen und freien Aktiven sofort nach Ablauf der Eingabefrist freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen beziehungsweise zu versteigern». Grundstücke oder namhafte Vermögenswerte sind nicht darunter.
Im Normalfall und nach den Vorschriften des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes ist die Verwertung der Aktiven eigentlich erst nach der zweiten Gläubigerversammlung zulässig. Die Zeit drängt also - kein Wunder bei einem Konkurs, der bereits seit dem 11. Mai die Ämter komplett auslastet.