Content:

Dienstag
17.05.2011

Die Lauterkeitskommission hat am Montag eine Beschwerde der IG Plakat Raum Gesellschaft (IG PRG) gegen den Aussenwerbekonzern Clear Channel gutgeheissen. Beanstandet wurde, dass die Plakatfirma in unmittelbarer Nähe eines Schulhauses an der Kalkbreitestrasse in Zürich für ein alkoholisches Getränk geworben hatte.

«Aussenwerbung in Zürich unterliegt kaum Vorschriften. Einige der wenigen Vorschriften ist die brancheninterne Regelung, dass Tabak- und Alkoholwerbung einen Mindestabstand von 100 Metern zu von Jugendlichen besuchten Schulhäusern aufweisen muss», teilte die Lauterkeitskommission am Montag mit. Wie nun aber Stichproben der IG PRG ergeben hätten, hielten sich weder APG noch Clear Channel an diese Regelung.

Nach Eingabe der Beschwerde habe Clear Channel an der beanstandeten Plakatfläche ein Plakat für Marlboro-Zigaretten aufgehängt. Heute - nach Aufforderung der Lauterkeitskommission, an besagter Stelle keine Werbung für alkoholische Getränke zu publizieren - hänge nur wenige Meter weiter, immer noch weniger als 100 Metern vom Schulhaus entfernt, eine Werbung für das alkoholische Getränk Eve.  Stichproben hätten zudem ergeben, dass Clear Channel seit Jahresbeginn in Zürich aus Sicht der IG PRG in verschiedenen Fällen gegen die brancheninternen Grundsätze zu Tabak- und Alkoholwerbung verstossen habe. Die von der Lauterkeitskommission genannten Beispiele betreffen ein Chesterfield-Plakat an der Engelstrasse, ein Marlboro-Plakat an der Hardstrasse sowie ein Marlboro-Plakat an der Kalkbreitestrasse. Konkurrentin APG habe derweil in der Nähe von Schulhäusern an der Birmensdorferstrasse und Bullingerstrasse für Marlboro geworben. Derzeit werbe sie in Uetikon am See in unmittelbarer Nähe der Schulanlage für Schweizer Wein. Diese Fälle seien bei der Lauterkeitskommission hängig.