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Mittwoch
23.03.2016

Werbung

Immer weniger, dafür immer schwierigere Beschwerden: So lautet das Resumee der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK). Auch im 2015 hat das Selbstkontrollorgan der Werbebranche erneut weniger Beschwerden behandelt als im Vorjahr. Davon hat es etwas mehr als die Hälfte gutgeheissen. 

Mit 71 Beschwerden und 4 Rekursen wurde der rückläufige Trend aus dem Jahr 2014 auch im letzten Jahr fortgesetzt, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten «Tätigkeitsbericht 2015» hervorgeht. «Angesichts der gleichzeitig gestiegenen Komplexität der Beschwerden interpretieren wir den Rückgang dahingehend, dass unsere Arbeit Wirkung zeigt und Werbeauftraggeber wie Agenturen ein klareres Bewusstsein entwickelt haben, welche Werbung lauter ist und welche unlauter», deutete Marc Schwenninger, juristischer Sekretär der SLK, am Dienstag den Trend. 

Unternehmen schätzten es, mit einer Beschwerde «ohne grossen Aufwand, in sehr kurzer Zeit und mit marginalen Kosten eine Beurteilung über die Werbung eines Mitbewerbers zu erhalten, die einem Gerichtsurteil sehr nahe kommt», so Schwenninger weiter. Entsprechend aufwendig sei es für ihn wie für die rund zwanzig ehrenamtlichen Kammermitglieder und Fachexperten geworden, die Fälle zu prüfen und die Beschwerdebegründungen auszuarbeiten.

Weitere Gründe für den Rückgang der Beschwerden liegen allerdings auf der Hand. Seitdem das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 2012 in Kraft getreten ist, kann man «Individualbeschwerden» wegen unerwünschter Mailings oder Werbeanrufen auch beim Bundesamt für Wirtschaft (Seco) einreichen. Damals hatte die SLK für diesen Beschwerdetyp auch eine Gebühr von 50 Franken eingeführt.

Das habe die Anzahl derartiger Beschwerden stark reduziert, resümiert Schwenninger. «Kommt hinzu, dass die Konsumenten in den vergangenen Jahren immer wirkungsvollere Mittel in die Hand erhalten haben, sich selbst gegen aufdringliche und aggressive Werbung zur Wehr zu setzen. Angefangen bei den Stopp-Werbung-Klebern über die Sterneinträge in den Telefonverzeichnissen bis zur Replay-Taste an der TV-Fernbedienung und den Adblockern im Internet.»

Spitzenreiter bei den Tatbeständen waren 2015 nach wie vor die aggressiven Verkaufsmethoden, auch wenn sie gegenüber 2014 leicht eingebüsst haben. Sie versammelten rund ein Drittel aller Beschwerden auf sich, gefolgt von der Geschlechterdiskriminierung mit knapp 13 Prozent. 

Auffälligerweise ist der Tatbestand Tabakwaren & Alkoholika um 9 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent der Fälle zusammengschrumpft, nachdem er 2013 und 2014 stark zugenommen hatte. «Offenbar stand das neue Tabakproduktegesetz im vergangenen Jahr nicht mehr so stark im Fokus», kommentiert die SLK knapp. 

Auf die Branchen gemünzt gingen am meisten Beschwerden gegen Werbemassnahmen von Banken und Versicherungen (16,6%) ein, wobei vor allem die ungebetenen Telefonanrufe der Krankenkassen auf die Nerven gingen. Das Werben des Versandhandels wurde in 11,6 Prozent der Fälle beklagt, gefolgt von der Branche Pharm & Gesundheit mit 8,3 Prozent und Dienstleistung & Administration mit 7,2 Prozent. 6,1 Prozent der Beschwerden richteten sich gegen die Freizeit-, Gastro- und Tourismusbranche, 5,5 Prozent gegen die Medienhäuser.