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Dienstag
04.02.2014

Medien / Publizistik

Offenlegungspraxis soll eingeschränkt werden

Offenlegungspraxis soll eingeschränkt werden

Das seit 2006 bestehende Öffentlichkeitsgesetz soll auf Bestreben der Bundesverwaltung einer ausserordentlichen Überprüfung unterzogen werden. Damit besteht die Gefahr, dass das Grundrecht auf Information von der Verwaltung beschnitten wird.

Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch, in dem Medienschaffende der Deutsch- und Westschweiz organisiert sind, fordert, dass das bestehende Transparenzgesetz von der Verwaltung umgesetzt wird, wie die Journalistenorganisation am Wochenende bekannt gab.

«Die Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Öffentlichkeitsgesetz ist. Während Monaten hatte sich das Wirtschafsdepartement geweigert, die freihändigen Vergaben des Seco für das Informatikprogramm der Arbeitslosenversicherung offenzulegen. Erst nach einer Intervention des Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb), wurde die Akteneinsicht gewährt», heisst es in der Erklärung des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch.

So wurde bekannt, dass das Seco von 2009 bis 2011 Informatikaufträge für 34 Millionen Franken unter der Hand vergeben hat. Die Seco-interne Aufsicht und die Amtsleitung gingen diesem Missstand nicht auf den Grund. Erst ein Journalist des «Tages-Anzeigers» und von der Zeitung «Der Bund», der hartnäckig nach den Dokumenten fragte, brachte den Korruptionsfall ans Licht.

Von der Öffentlichkeit unbemerkt, arbeitet die Verwaltung gegenwärtig an einer Überprüfung des Öffentlichkeitsgesetzes. Die Generalsekretärenkonferenz (GSK) will die Offenlegungspraxis offenbar mit einer Reform des Öffentlichkeitsgesetzes einschränken. Im Auftrag der GSK bereitet das Bundesamt für Justiz die Evaluation vor.

Stossend ist, schreibt der Verein unter Präsident Martin Stoll («Sonntagszeitung») weiter, dass sich die Landesregierung in der Vergangenheit deutlich gegen Transparenz bei den Beschaffungen ausgesprochen hat. Nachdem zwei Zeitungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Statistik der Beschaffungszahlen verlangt hatten, trat der Bundesrat auf die Bremse. Er entschied letztes Jahr, dass die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, nicht öffentlich gemacht werden dürfen.