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Freitag
22.05.2020

Medien / Publizistik

Die Posttaxen der Wochen- und Tageszeitungen mit einer Auflage von über 40‘000 Exemplaren werden «vorübergehend» um 27 Rappen pro Stück verbilligt...

Die Posttaxen der Wochen- und Tageszeitungen mit einer Auflage von über 40‘000 Exemplaren werden «vorübergehend» um 27 Rappen pro Stück verbilligt...

Befristet auf sechs Monate hat der Bundesrat am Mittwoch die indirekte Presseförderung per Notrecht aufgestockt. Von der Krisenhilfe profitieren auch die auflagenstarken Tages- und Wochenzeitungen, die nach der geltenden Regelung nicht anspruchsberechtigt sind.

Die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse werden ab dem 1. Juni 2020 während sechs Monaten «im Tageskanal der Post» kostenlos zugestellt. Dafür werden 12,5 Millionen Franken aus der Bundeskasse genommen.

Zudem beteiligt sich der Bund ab dem 1. Juni 2020 vorübergehend an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe.

Diese Titel sind gemäss der geltenden Regelung nicht förderberechtigt - noch nicht: Im neuen Medienförderungs-Paket, über das zurzeit der Ständerat berät, will der Bundesrat die Auflagenobergrenze von 40‘000 Exemplaren aufheben. Die Fernmeldekommission der kleinen Kammer will hier mitziehen, fordert aber eine Abstufung nach Auflagenhöhe, damit die kleineren Titel stärker profitieren.

Beim Krisenhilfspaket dagegen war die Unterstützung der auflagenstarken Titel kein Politikum. Sie profitieren gemäss der am Mittwoch verabschiedeten Notverordnung «vorübergehend» ebenfalls von der Posttaxen-Verbilligung, und zwar in der Höhe der heutigen regulären Ermässigung von 27 Rappen pro Exemplar. Unter dem Strich will der Bund «maximal 5 Millionen Franken» dafür ausgeben.

In beiden Fällen wird die Krisenhilfe nur dann geleistet, «wenn sich die betreffende Herausgeberin oder der betreffende Herausgeber gegenüber dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) schriftlich verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividende auszuschütten», steht in der Notverordnung. Sie tritt am 1. Juni 2020 in Kraft und gilt für sechs Monate.

«Mit der Ausweitung dieses bewährten Förderinstruments entlastet der Bundesrat die Zeitungsverlage in einer schwierigen Situation und trägt dazu bei, die Titelvielfalt der Presse zu erhalten», schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Leer ausgegangen sind damit die regionalen Gratiszeitungen wie zum Beispiel die «Rhone Zeitung», die «Obersee Nachrichten» oder der «Bärnerbär», deren Verband vergeblich gegen den Ausschluss protestiert hatte, wie der Klein Report berichtete.

«Eine über die Befristung von sechs Monaten hinausgehende Unterstützung der indirekten Presseförderung und der Keystone-SDA, wie von einer Motion verlangt, wird zu gegebener Zeit geprüft», heisst es weiter.