In einer Woche ist Abstimmung. Die Spannung steigt. Und in den Medien sind die Medien endlich wieder zu einem Thema geworden, seit die «Medienseite» aus allen wichtigen Publikationen verschwunden ist.
Im Tamedia-Portal «20 Minuten» ist am Freitag eine Story publik geworden, dass der Aargauer Verleger Peter Wanner ein Plakat von Gegnern der Medienförderung «verbieten will».
Der CH-Media-Chef werfe dem Nein-Komitee des Mediengesetzes vor, auf Plakaten seine Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Sein Anwalt fordere, dass die Plakate «sofort entfernt werden».
Auf dem Corpus Delicti prangert das Nein-Komitee das Trio Michael Ringier, Pietro Supino und Peter Wanner als «Medienmillionäre» an, für die es «keine Steuermilliarden» auszugeben gelte.
Dafür hat der Verein «Nein zu staatlich finanzierten Medien» nun Post vom Anwalt des CH-Media-Verlegers bekommen.
Der Verein werde «umgehend» aufgefordert, sämtliche Plakate und weitere Unterlagen, insbesondere Flyer, mit einem Foto von Peter Wanner zu entfernen. In der «Abmahnung und Unterlassungsaufforderung» schreibt Anwalt Kaspar Hemmeler von Schärer Rechtsanwälte in Aarau von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einem Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Ihr Klient habe nie eine Einwilligung zur Verwendung seines Bildes durch den Verein erteilt.
Auch würden auf den Plakaten unwahre Behauptungen verbreitet. Durch die Aussage auf dem Plakat werde suggeriert, dass einzelnen Verlagen bei Annahme der Vorlage Milliarden an Steuergeldern zukommen würden. Mit Verweis auf das Faktenblatt des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) schreibt Anwalt Hemmeler, dass maximal 50 Millionen Franken an die vier grossen Medienunternehmen fliessen würden.
Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche behält sich der Anwalt «ausdrücklich» vor. Der Klein Report fragt sich: Genugtuung für die Verwendung des Bildes von Peter Wanner oder für die entgangenen Millionen?
Das Gegenkomitee hält trotz der Abmahnung und Unterlassungsaufforderung an den Plakaten fest. Wanner sei als Verleger und Verwaltungsratspräsident der AZ Medien und der CH Media sowie als Vizepräsident des Verlegerverbands zusammen mit anderen «sinnbildlicher Repräsentant des Grossverlagswesens», antwortet der Anwalt des Vereins.
Angesichts der politischen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung stehe Wanner im Interesse der Öffentlichkeit. Ferner ziele die Abbildung weder auf Wanner als Privatperson noch werde er dadurch in irgendeiner Art und Weise herabgesetzt.
Philipp Gut, Geschäftsführer des Vereins, findet das Vorgehen von Peter Wanner befremdend. Die Plakate hingen seit Anfang Januar. Und erst jetzt, wo es gemäss Umfragen eng werden könnte für die Befürworter, reagierten sie. «Offenbar sind sie so nervös, dass sie sich nicht mehr anders zu helfen wissen, als mit juristischen Mitteln in einen harten, aber fairen demokratischen Abstimmungskampf einzugreifen.»
Peter Wanner findet, die Aussagen auf dem Plakat seien ein «völliger Quatsch». Und er gibt einen drauf: «Die haben bei Donald Trump gelernt und wissen, wie man gezielt Lügen in Umlauf bringt.» So werde behauptet, die grossen Verleger würden zu 70 Prozent vom Medienpaket profitieren. «Es ist genau umgekehrt: Die Kleinen und Mittelgrossen profitieren zu rund 70 Prozent.»
Heute würde er die Abmahnung und Unterlassungsaufforderung früher machen, meint Wanner. «Wir haben die Plakatgesellschaften abgemahnt mit dem Effekt, dass seit dieser Woche die Plakate mit der Falschaussage nicht mehr hängen.» Die Plakatgesellschaften hätten das eingesehen, nicht aber das Komitee. «Dieses muss nun mit einer Klage rechnen, die in Vorbereitung ist.»
Medienanwalt Stephan W. Feierabend gibt auf Nachfrage von «20 Minuten» einer Klage nicht allzu grosse Chancen. Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild liege wohl eher nicht vor, da Peter Wanner eine schweizweit bekannte Persönlichkeit aus dem Zeitungsverlagswesen sei. «Je prominenter eine Person ist, desto mehr muss sie sich gefallen lassen, dass Fotos von ihr in der Öffentlichkeit verwendet werden, insbesondere wenn ein sachlicher Konnex besteht.»
Der Klein Report hat bei zwei renommierten Medienanwälten nachgefragt: Den Slogan könne man für politisch unredlich halten, aber nicht für persönlichkeitsverletzend oder anderweitig widerrechtlich. Eine weitere medienrechtliche Einschätzung des Anwalts: «In diesem politischen, speziellen Zusammenhang halte ich das Plakat unter persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten für zulässig.»
Philipp Gut zufolge stammt das verwendete Foto aus einer öffentlich zugänglichen Quelle. Dazu verweist er auf die Website der AZ Medien.
Pietro Supino, Verleger und Präsident der TX Group, zu der auch «20 Minuten» gehört, wo diese Kontroverse ihr grosses Publikum gefunden hat, bezeichnet die Plakate des Nein-Komitees als unpassend. Diese seien für die TX Group aber nicht entscheidend. Ringier-Verleger Michael Ringier lässt ausrichten, Ringier wolle sich nicht dazu äussern.
Zum Schluss des Artikels wird die Leserschaft gefragt: «Sollen die Gegner das Plakat entfernen?» Bis am Sonntagmittag sind 3075 Votes abgegeben worden. 15 Prozent sagen «Ja, es geht zu weit». 83 Prozent sehen darin «kein Problem» und 2 Prozent sagen «weiss nicht».
Mehr werden sie am 13. Februar wissen – wie wir alle.