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Donnerstag
16.03.2017

TV / Radio

«Mehrwertsteuer ungerechtfertigt erhoben»

«Mehrwertsteuer ungerechtfertigt erhoben»

Es ist die nächste herbe Niederlage für das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) vor dem Bundesverwaltungsgericht: Erneut haben die Richter entschieden, dass das Bakom die über Jahre hinweg zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Billag-Gebühren zurückzahlen muss.

Anders als im Februar opponierte das Bakom nicht gegen einen Privatkläger, sondern gegen die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partner FRC und ACSI. Sie haben insgesamt 4'800 Klägerinnen und Kläger vertreten, welche die Rückerstattung der Mehrwertsteuern forderten.

Erneut versuchte das Bakom, mit juristischem Geschütz die Rückerstattung doch noch abzuwenden. Erneut obsiegten vor dem Bundesverwaltungsgericht aber die Kläger, welche über Jahre hinweg eine Mehrwertsteuer berappten, die sie eigentlich gar nicht hätten bezahlen müssen.

Dass das Bundesamt für Kommunikation mit allen Mitteln versucht, die Rückerstattung doch noch zu blockieren, sorgt bei der SKS für Kopfschütteln: «Dafür haben wir kein Verständnis, denn das Bundesgericht hat klar entschieden, dass die Mehrwertsteuer ungerechtfertigt erhoben wurde», sagt Sara Stalder (Bild), Geschäftsleiterin der Stiftung Konsumentenschutz, dem Klein Report.

Die Rückforderungsansprüche der 4'800 Haushalte, die von der SKS vertreten werden, seien unterschiedlich hoch und deshalb in der Grössenordnung nur schwierig abzuschätzen: «Die Rückforderungsdauer kann unterschiedlich sein und ebenfalls die bezahlten Dienstleistungen», erklärt die Konsumentenschützerin. «Wir wissen, dass eine Person, die 10 Jahre einbezahlt hat (TV und Radio), Anrecht auf etwas mehr als 100 Franken haben wird.»

Den Konsumentenschützern gehe es allerdings nicht nur um die 4'800 Haushalte, die sie vor Bundesverwaltungsgericht vertreten hat: «Angestrebt wird die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an alle Gebührenzahler», so Stadler. Mit einem offenen Brief wendete sich die SKS deshalb an Bakom-Direktor Philipp Metzger.

In diesem Schreiben wird Metzger angehalten, auf den Weiterzug ans Bundesgericht – das letzte verbliebene rechtliche Mittel im Köcher des Bakom – zu verzichten und die Mehrwertsteuer allen Gebührenpflichtigen zurückzuerstatten. Sara Stalder glaubt allerdings, dass das Bakom den Entscheid bis nach Lausanne weiterziehen wird: «Wir vermuten ja – mit der phantasievollen Begründung der `Rechtssicherheit` (gemäss Medienkommunikation Bakom vom 28.02.17)», sagt sie dem Klein Report.

Dabei wäre es aus Sicht der Konsumentenschützer aus aktuellem Anlass besonders angebracht, wenn das Bakom anstelle der Opposition jetzt kooperieren würde: «Es wäre ein wichtiges Zeichen in einer aufgeheizten politischen Diskussion rund um die Billag-Gebühren», so Sara Stalder.

Zwar habe diese Diskussion mit dem vorliegenden Urteil thematisch nichts zu tun, sagt die Konsumentenschützerin: «Trotzdem wäre es wichtig, dass das Bakom sich nun einsichtig zeigt und nicht alles unter dem Deckmantel `Rechtssicherheit` juristisch geklärt haben will.»