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Mittwoch
29.08.2018

TV / Radio

zeitversetztes-tv

Serien und Filme im Fernsehen können auch in Zukunft zeitversetzt angeschaut werden. Im Streit zwischen den Sendern und den TV-Verbreitern hat die zuständige Kommission des Nationalrates eine drastische Kehrtwende gemacht.

Die Fernsehsender monieren, dass es nicht weniger als um ihre Existenz gehe: Weil Werbung immer häufiger überspult wird, seien alleine im letzten Jahr 100 Millionen Franken an Werbeeinnahmen weggefallen. Die Entschädigung, die von den TV-Verbreitern wie Swisscom, UPC und Sunrise entrichtet wird, stehe dagegen in keinem Verhältnis.

Die Fernmeldekommission (KFV) im Nationalrat verlangte deshalb Anfang Juli, dass Replay TV im neuen Fernmeldegesetz (FMG) zugunsten der Fernsehsender reglementiert wird. So könnten die TV-Sender selber mit den Verbreitern verhandeln, zu welchen Bedingungen die Werbung überspult werden kann.

Doch an der geplanten Neuregelung wurde immer mehr Kritik laut: Der Konsumentenschutz mahnte beispielsweise, dass höhere Preise für Replay TV auf Kosten der Zuschauer gehen könnten. Es drohe im schlimmsten Fall sogar die Abschaffung von zeitversetztem Fernsehen.

Nun ist auch im Parlament die Stimmung gekippt: Die gleiche Kommission, die Anfang Juli noch eine Neuregelung im FMG forderte, sprach sich an einer Sitzung vom Dienstag mit 20 zu 0 Stimmen entschieden gegen einen entsprechenden Passus im Fernmeldegesetz aus.

«Die Kommission hält fest, dass es nie ihre Absicht war, das zeitversetzte Fernsehen (Replay TV) zu verunmöglichen», so die Erklärung zum Richtungswechsel. Vertiefte Abklärungen hätten ausserdem gezeigt, dass das FMG «nicht das ideale Gesetz» für eine solche Bestimmung sei.

Mit 20 zu 3 Stimmen beantragte die KFV-N, stattdessen eine Bestimmung ins Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) aufzunehmen, «die beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen durch Fernmeldedienstanbieterinnen an den Fernsehprogrammen verbietet».

Man sei weiterhin der Ansicht, dass die schweizerischen TV-Sender die Bedingungen für die Übernahme ihrer Programme ins zeitversetzte Fernsehen mit den TV-Verbreitern selbst verhandeln sollen. «Diese Problematik hingegen soll im Urheberrechtsgesetz geregelt werden. Sie wird daher die Rechtskommission des Nationalrates bitten, die Frage im Rahmen der laufenden Revision des URG aufzunehmen.»