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Mittwoch
04.07.2018

TV / Radio

replay-tv

Mit dem neuen Fernmeldegesetz steht Replay-TV vor einem Umbruch: Die Fernmeldekommission des Nationalrates (KVF-N) verlangt, dass die Kontrolle künftig nicht mehr bei den TV-Verbreitern, sondern bei den Sendern liegt.

Aktuell bestimmen Swisscom, UPC, Sunrise, Zattoo und Co., wann und zu welchen Bedingungen Fernsehprogramme zeitversetzt angeboten werden – eine Schweizer Besonderheit.

Die TV-Sender monieren, dass sie so immer mehr Werbeeinnahmen verlieren. Denn bei Replay-TV kann die Werbung überspult werden, ohne dass dafür eine angemessene Entschädigung bezahlt wird. Das bedrohe die Sender in ihrer Existenz, so Andrea Werder, Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF), gegenüber dem Klein Report.

Nun reagiert die Kommission, die mit der Detailberatung über das neue Fernmeldegesetz (FMG) begonnen hat, auf diese Kritik. Mit 17 zu 4 Stimmen beantragte sie am Dienstag dem Parlament, den «Grundsatz der Signalintegralität» ins FMG aufzunehmen.

Damit läge die Kontrolle, ob die Programme auch zeitversetzt gesendet werden dürfen, direkt bei den Sendern. Auch über die Ausstrahlung von Werbung und HbbTV könnten neu die Sender entscheiden. Die Verbreiter müssten das Signal «integral», das heisst zusammen mit dem Programm, ausstrahlen.

Zuletzt hat sich auch der Konsumentenschutz in die Debatte eingeschaltet, indem er davor warnte, dass Replay-TV nur noch mit Zustimmung der Sendeveranstalter angeboten werden soll. Es drohe ein Monopol, denn kleine Anbieter wie Zattoo oder Wilmaa könnten sich die Lizenzen für Replay-TV nicht leisten.

Auch ein Preisanstieg wäre möglich: Denn die Mehrkosten für Replay-TV würden nach Einschätzung des Konsumentenschutzes auf die Endverbraucher abgewälzt.