Content:

Freitag
14.09.2018

Medien / Publizistik

In der Newsletter-Ausgabe des Klein Reports vom 31. August 2018 publizierte der Klein Report den Artikel «NZZ: Architektur- und Design-Redaktorin Antje Stahl hat gekündigt».

Am 11. September erreichte den Klein Report im Namen von Antje Stahl eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, eingereicht von Rechtsanwalt Dirk Feldmann von Unverzagt von Have Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft.

Dem Klein Report werden vier Punkte untersagt zu behaupten.

Das Landgericht Hamburg: Unter anderem werden als Gründe die Unwahrheit beziehungsweise das Fehlen von Anknüpfungspunkten für die Meinungsäusserungen glaubhaft gemacht.

Der Klein Report: Unter anderem wurde Antje Stahl am 28. August 2018 zu ihrem Abgang bei der NZZ befragt.

Am 4. September 2018 meldete sich Hanspeter Kellermüller, Rechtsanwalt Generalsekretär der NZZ-Mediengruppe, mit einem «Gesuch um Gegendarstellung». Auf den freundlichen Hinweis des Klein Reports, dass im vorgeschlagenen Text Wertungen und gar nicht beschriebene Äusserungen moniert würden, meldete sich am 12. September Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold im Namen der NZZ, der eine «unwesentlich geänderte Gegendarstellung» in der Mailbox des Klein Reports aufschlagen liess. Auch in dieser Gegendarstellung sind Wertungen eingeflossen sowie neu Ressortleiter René Scheu erwähnt.

Der Klein Report ist hier mit sich widersprechenden Forderungen konfrontiert. Einerseits soll eine (nicht ganz ausgereifte) Gegendarstellung publiziert werden, andererseits wird auf Unterlassung gedrängt. Ja was jetzt?

Zudem liegen Schriftanträge mit Begehren von David Zollinger, Rechtsanwalt von Claudia Schwartz, und ein anderthalbseitiges Exposé von René Scheu beim Klein Report, der mehrfach Lösungsvorschläge unterbreitet hat, auf dem Tisch.