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Samstag
31.07.2010

Die Publikationen des Verlages Konsumenteninfo profitieren in Zukunft nicht mehr von verbilligten Posttarifen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt, der bereits im letzten Jahr gefallen war. Bis 2007 hatte der Verlag bei der Zustellung der Publikationen Preisermässigungen erhalten.

Vorzugstarife dürfen nur an Organisationen vergeben werden, die nicht gewinnorientiert sind. Die Publikationen des Verlages werden aber nicht gegen eine Mitgliedschafts-, sondern gegen eine Abonnementgebühr verteilt. Der Mitgliederstatus wäre aber notwendig, um den Anspruch auf vergünstigte Tarife geltend machen zu können.

Zu den Publikationen des Verlages Konsumenteninfo gehören neben «K-Tipp» und «Saldo» auch der «Gesundheitstipp», «K-Geld», «Haus & Garten», «Bon à Savoir» und «Tout Compte Fait», «plädoyer» und der «kulturtipp».