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Dienstag
06.12.2016

Medien / Publizistik

Der RTS-Journalist Joël Boissard hat einen Fehler im System des elektronischen Wahlsystems sichtbar gemacht, indem er im März 2015 zweimal per E-Voting abstimmte. Obwohl er den Systemfehler der Staatskanzlei meldete, erliess nun die Bundesanwaltschaft einen Strafbefehl: Boissard habe seine politischen Rechte vorsätzlich missbraucht.

Der Systemfehler geht zurück auf einen Wohnortwechsel. Nach seinem Umzug im März 2015 aus dem benachbarten Frankreich nach Genf bekam der Journalist die kantonalen Abstimmungsunterlagen gleich doppelt: einmal als Auslandschweizer und einmal als Genfer Einwohner.

Der Journalist wollte nachprüfen, ob es möglich wäre, zweimal abzustimmen. Es war möglich. Boissard meldete der Genfer Staatskanzlei den Fehler und kündigte an, eine Reportage darüber zu machen. «Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich meine Stimme zweimal abgeben konnte, und ich verlangte Erklärungen zu dieser Anomalie. Ich wollte auch wissen, ob meine zweite Stimmabgabe gezählt oder automatisch annulliert werde», erklärt er gegenüber «Le Matin Dimanche».

Aber die Staatskanzlei hat ihn angezeigt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn nun via Strafbefehl wegen Abstimmungsbetrugs zu einer bedingten Strafe von zwei Tagessätzen und einer Busse von 400 Franken verbrummt. Joël Boissard und die RTS wollen den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.