Impressum und Syndicom haben eine Anzeige gegen Ringier beim Arbeitsinspektorat der Stadt Zürich eingereicht. Die beiden Journalistenorganisationen werfen dem Verlag vor, gegen das Arbeitsgesetz zu verstossen, weil die Arbeitszeiten der Redaktionsmitglieder nicht erfasst würden.
Auf den Webseiten von Syndicom und Impressum ist ein offener Brief an Verleger Michael Ringier und Ringier-CEO Marc Walder zu finden, darin wird moniert, dass die Belastung durch übermässige Arbeitszeiten in den letzten Jahren stark angestiegen sei.
Das erklärte Ziel der beiden Gewerkschaften ist die Aushandlung eines Gesamtarbeitsvertrages: «Die Anliegen würden wir natürlich lieber auf sozialpartnerschaftlichem Weg mit der Ringier AG direkt angehen. Doch trotz jahrelanger Bemühungen waren bisher weder die Ringier AG noch der Verlegerverband bereit, eine sozialpartnerschaftliche Lösung zu suchen», schreiben Syndicom und Impressum und fordern den Ringier-Verlag dazu auf, mit ihnen in Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag für die Deutschschweiz und das Tessin zu treten.
Die gleiche Forderung stellen Syndicom und Impressum auch in einem offenen Brief an den Verband Schweizer Medien. Die Anliegen sollen auf sozialpartnerschaftlichem Weg und für die ganze Print- und Onlinebranche mit dem Verband Schweizer Medien gelöst werden, so die Sicht der Gewerkschaften.
Erst am 13. Januar reichte die Organisation Impressum Anzeige gegen Tamedia wegen Verstoss gegen das Arbeitsgesetz ein. Bei dieser Anzeige ging es ebenfalls um die Arbeitszeiterfassung.
Am Donnerstagmittag verteilten Syndicom und Impressum an der Dufourstrasse in Zürich Flyer an die Ringier-Angestellten. Auf diesen wiesen sie auf die Anzeige beim Arbeitsinspektorat hin.