Der Streit um Michèle Binswangers Buchrecherche zur Zuger Landammannfeier von 2014 geht in eine weitere Runde: Jolanda Spiess-Hegglin hat die «Tagi»-Journalistin wegen Ehrverletzung und eventueller Verleumdung angezeigt.
Anlass der Strafanzeige ist ein Tweet, den Michèle Binswanger am Montag vergangener Woche geschrieben hatte: Spiess-Hegglin übe eine «grosse Meinungsmacht in der Öffentlichkeit» aus. «Sie entscheidet sich proaktiv, seit 5,5 Jahren, öffentlich über den Fall zu sprechen und einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen», heisst es in dem Tweet, der am Montagnachmittag nicht mehr online war.
Der Vorwurf, Jolanda Spiess-Hegglin bezichtige einen Unschuldigen der Vergewaltigung, verletze die Persönlichkeit der Klägerin, steht im Strafantrag, der dem Klein Report vorliegt. Dass der Vorwurf nicht stimme und ehrverletzend sei, sei bereits in den Urteilen vom Zürcher Bezirks- und Obergericht von 2017 und 2019 gegen den damaligen Weltwoche»-Vize Philipp Gut festgestellt worden.
Diese Urteile habe Michèle Binswanger gekannt und «ausgeblendet», steht in dem Dokument weiter. Sie hatte den Prozess gegen Gut 2017 in einem Online-Video beim «Tages-Anzeigers» kommentiert.
«Manche Medienschaffende haben in den vergangenen Jahren Grösse gezeigt und sich für ihre falschen und verletzenden Berichterstattungen entschuldigt», sagte die ehemalige Zuger Kantonsrätin gegenüber dem Klein Report am Montag.
Andere Journalisten hätten wenigstens geschwiegen. «Und dann gibt es Frau Binswanger, welche in ihrer Theorie dermassen festgefahren und auch unbelehrbar ist, dass mir jetzt kein anderer Weg bleibt als eine Anzeigeerstattung», enerviert sich Spiess-Hegglin.
Mit dem umstrittenen Tweet erreichte Michèle Binswanger über 22'000 Followers. «Sie nutzte für ihre Gehässigkeiten gegen mich auf Social Media von Anfang an ihre sehr grosse Mamablog-Tagi-Reichweite», so Spiess-Hegglin weiter. «Es ist eine David-gegen-Goliath-Situation, jedoch will sie sich nun partout als David darstellen.»
Bis heute bleibt unklar, was an der Zuger Landammannfeier 2015 geschehen ist. Die gerichtlichen Untersuchungen zu den Vorkommnissen vor sechs Jahren, bei denen es zu einem mutmasslichen Sexualdelikt gegen Spiess-Hegglin kam, sind abgeschlossen.
Doch der Fall weitete sich zu einer Medien-Affäre aus, bei der die mögliche Schändung als «Sex-Affäre» heruntergespielt wurde.
Spiess-Hegglin wehrt sich juristisch. Gegen den «Blick» hat sie in erster Instanz gewonnen. Das Urteil gegen Philipp Gut ist bereits rechtskräftig.