Für das Bundesamt für Meteorologie MeteoSchweiz ist der Himmel wolkenlos und blau: Der Gesetzentwurf, der das Bundesamt in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umwandeln soll, sei im Rahmen der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Klein Report hat sich die Ergebnisse der Vernehmlassung genauer angeschaut und festgestellt, dass die Zeichen eher auf Sturm stehen und mit heftigem Gegenwind zu rechnen ist.
In Tat und Wahrheit sind wesentliche Eckpfeiler des neuen Gesetzes im Rahmen der Vernehmlassung auf massive Kritik gestossen - insbesondere bei der FDP, der SVP, den Grünen, dem Gewerkschaftsbund, den privaten Meteo-Anbietern und der Wissenschaft. Vorläufer einer sich anbahnenden parlamentarischen Schlechtwetterfront stellt eine Interpellation von Nationalrat Peter Malama dar, der die Frage der Befangenheit des federführenden Bundesamts für Meteorologie aufwarf, welches von der Revision massiv betroffen ist. In diesem Zusammenhang kam ans Licht, dass MeteoSchweiz die Wirtschaftskanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob im Umfang von 50 000 Franken für Beratungsdienstleistungen zugezogen hat.
Das neue Meteo-Gesetz sieht vor, dass das Bundesamt für Meteorologie in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt wird. Die Wetter- und Klimadaten sollen im Sinne des Service public fortan gratis abgegeben werden. Die damit verbundenen Einnahmeverluste will MeteoSchweiz durch eine Effektivitätssteigerung und kommerzielle Aktivitäten kompensieren. Und genau darin liegt der springende Punkt: Die privaten Anbieter fürchten um ihre Existenz, sollte MeteoSchweiz seine kommerziellen Aktivitäten infolge der Zunahme des finanziellen Drucks ausdehnen.
Stefan Kunz, Geschäftsführer von Meteotest und Präsident des Verbands der Schweizer Meteo-Anbieter SMA: «MeteoSchweiz wird versuchen, die kommerzielle Geschäftstätigkeit massiv auszubauen, um möglichst wenig Stellen streichen zu müssen.» Der Bund beschwichtigt und verweist darauf, dass sich der rechtliche Rahmen für kommerzielle Aktivitäten im neuen Gesetz nicht ändern würde.
Ein Argument, das Peter Wick, Eigentümer und CEO von MeteoNews, nicht gelten lässt. Für ihn stellt das neue Gesetz eine Mogelpackung dar: «MeteoSchweiz rekrutiert bereits Personal, um den privaten Anbietern künftig das Wasser abzugraben. Informell hat der Leiter des Bundesamts meiner Firma den Krieg erklärt, wenn ich mich gegen das neue Gesetz wehre. Es herrschen Zustände wie in der DDR», sagte er gegenüber dem Klein Report.
Schützenhilfe erhalten die privaten Meteorologen von Prof. Eugen Marbach von der Universität Bern. Er erachtet das Gesetz als verfassungswidrig, weil MeteoSchweiz private Dienstleistungen nur aus einem Grund erbringt: Der Eigenfinanzierungsgrad soll erhöht werden. Rein fiskalische Interessen würden einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit jedoch nicht rechtfertigen, ist der Rechtsgelehrte überzeugt. Darüber hinaus deckte die «Basler Zeitung» Ende 2011 auf, dass MeteoSchweiz in der Tat bereits auf der Suche nach neuem Personal ist. Gesucht wird ein Entwickler für neue Geschäftsfelder.
Entgegen dem Versuch des Bundes, das geplante Gesetz den privaten Meteo-Anbietern als vorteilhaft anzupreisen, weil die Daten künftig gratis abgegeben werden sollen, mehren sich somit die Anzeichen hinter den Kulissen, dass MeteoSchweiz einen kommerziellen Frontalangriff plant. Betroffen wären schweizweit rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die um ihren Job fürchten.
Einer, der überraschenderweise schweigt, ist der einst prominenteste Kämpfer gegen den staatliche Wetterdienst. Jörg Kachelmann hat sich bislang nicht zu Wort gemeldet. Er hat auch guten Grund, MeteoSchweiz verbal nicht zu attackieren, sondern gute Miene zum bösen Spiel zu machen.
In Wetterfroschkreisen ist bekannt, dass Jörg Kachelmann, der sich bisher in dieser Sache sehr zurückgehalten hat, kurz davor steht, einen Bundesauftrag zu erhalten. Meteomedia-Besitzer Kachelmann verkauft die Daten seiner Wetterstationen an das Bundesamt für Meteorologie. Peter Wick gegenüber dem Klein Report: «Es beschleicht einen der Eindruck, dass sich MeteoSchweiz seinen grössten Kritiker gekauft hat.» Zu reden gibt, dass der Auftrag - je nach Rechnungsvariante - unter der finanziellen Schwelle zu liegen kommen könnte, welche eine öffentliche Ausschreibung nach sich ziehen würde.
Mit dem Rechtsgutachten sind offenbar punktuell Rechtsfragen - unter anderem zur Verfassungsmässigkeit - geklärt worden. FDP-Nationalrat Peter Malama hatte diesbezüglich vom Bundesrat im Rahmen einer Interpellation Transparenz verlangt - unter anderem mitunterzeichnet von BaZ-Chef Filippo Leutenegger (FDP), Silvia Schenker (SP), Alec von Graffenried (Grüne) und Christian Wasserfallen (FDP).
Malama zeigt sich über die Höhe der Beratungsdienstleistungen sehr erstaunt: «Der Bund verfügt über einen eigenen Rechtsdienst. Es ist mir schleierhaft, weshalb Dienstleistungen in diesem Ausmass extern eingekauft werden mussten.» Stefan Kunz geht davon aus, dass sich MeteoSchweiz von den Wirtschaftsanwälten auch im eigenen Interesse beraten liess: «Bei MeteoSchweiz stehen zahlreiche Staatsstellen auf dem Spiel, die nur durch eine Steigerung der kommerziellen Aktivitäten gerettet werden können.»
Als nächstes folgt die Anhörung in den parlamentarischen Kommissionen. Das revidierte Meteo-Gesetz wird frühestens im Jahr 2014 in Kraft treten.