Content:

Montag
25.01.2016

Vermarktung

Leuthard nimmt Telefon in die Hand

Leuthard nimmt Telefon in die Hand

Hektische Telefonate haben in den letzten Tagen zwischen dem Büro von Medienministerin Doris Leuthard und verschiedenen Verlegern stattgefunden. Grund war einmal mehr die mögliche Werbevermarktungsallianz zwischen der Swisscom, SRG und Ringier.

Leuthard hat sich unter anderem direkt an den Verlegerpräsidenten Hanspeter Lebrument, den Verleger der AZ Medien Peter Wanner und die Präsidentin des Verwaltungsrates und des Stiftungsrates der Mediapulse AG, Franziska von Weissenfluh, gewendet.

Lebrument und Wanner wurden gebeten, übers Wochenende einen Forderungskatalog aufzusetzen, unter welchen Auflagen die SRG beim geplanten Joint Venture ihrer Ansicht nach dabei sein könnte.

Ausserdem pikant: Nachdem am Donnerstag über 50 Medienunternehmer ihre Gedanken und Bedenken in einem Forderungsbrief an das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und weitere Behörden richteten, lud das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zudem kurzfristig zu einem Hearing am Montag, 25. Januar.

Mit von der Partie sollen die privaten TV-Sender Puls 8 der ProSiebenSat1 Media SE, 3+ sowie der Verband TeleSuisse sein.

Derzeit führt das Bakom ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG zur Klärung der Auswirkungen des Joint Ventures durch. «Im Rahmen dieses Verfahrens ist das Bakom daran, von der SRG und der Branche die benötigten Informationen einzuholen», erklärt Bakom-Sprecherin Silvia Canova dem Klein Report die Situation.

Zu diesem Zweck habe das Bakom «zahlreiche Verbände und auch die SRG angeschrieben und Informationen eingeholt, um den Sachverhalt eingehend abklären zu lassen», so Canova weiter. Zahlreiche weitere, potenziell Betroffene hätten sich im Verfahren geäussert, verbunden mit Anträgen auf Parteistellung.

Den aktuellen Forderungsbrief möchte das Bakom allerdings erst «zu gegebener Zeit mit den Medien und den Medienverbänden diskutieren». Eine öffentliche Stellungnahme zu diesen Forderungen wird es allerdings «während des laufenden Verfahrens» nicht geben.