Eine Journalistin des Zentralschweizer Onlinemagazins Zentralplus erhielt von der Luzerner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs. Sie hatte von der «Gundula»- Besetzung berichtet und dafür die Villa in Luzern betreten. Zentralplus akzeptiert das Urteil nicht und zieht es weiter.
Die Redaktorin Jana Avanzini wurde Ende April mit einem Strafbefehl bedacht. Sie selbst glaubte von einer mutmasslichen Einwilligung der Bodum AG für das Betreten der besetzen Liegenschaft ausgehen zu können. «Dies, nachdem sich Grundstücksbesitzer Jørgen Bodum selbst an die Medien gewandt und die entsprechende Berichterstattung faktisch toleriert hatte», schreibt Zentralplus am Mittwoch.
Im Nachgang habe der dänische Multimillionär jedoch verlangt, dass mit Nachdruck und Härte gegen Besetzer vorgegangen werde. Dies habe auch Journalisten umfasst, die über die Besetzung berichteten. «Am liebsten wäre es Bodum, seine Gebäude in Luzern würden ganz aus den Medien verschwinden», so das Medium weiter.
Bodum-Anwalt Reto Marbacher habe in einem Zentralplus vorliegenden Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben, dass die Medien von der illegalen Hausbesetzung gewusst hätten und es kein öffentliches Interesse gäbe, für eine Berichterstattung das Grundstück zu betreten.
Marbacher selbst sagt gegenüber dem Klein Report, dass er zum laufenden Verfahren keine Äusserungen machen wolle, schiebt jedoch nach: «Nur so viel im Grundsatz: Freie und unabhängige Berichterstattung wie auch das öffentliche Interesse erfordern keineswegs, dass sich Journalisten ohne Einwilligung auf ein Grundstück und sogar in ein besetztes Haus begeben.»
Dem widerspricht Christian Hug, Geschäftsführer und publizistischer Leiter von Zentralplus: «Es hätte meiner Meinung nach nicht gereicht, über den Zaun hinweg mit den Besetzern zu sprechen, denn diese sind selbst Interessenvertreter und hätten eventuell versucht, unsere Journalistin zu manipulieren», sagt er zum Klein Report. Deshalb sei es nötig gewesen, dass sich diese selbst ein Bild gemacht habe.
Weshalb die Staatsanwaltschaft den Aspekt des öffentlichen Interesses nicht höher gewichtete, darüber kann Hug nur spekulieren: «Das ist wie Kaffeesatzlesen. Ich vermute jedoch, dass sich die Staatsanwaltschaft einfach nicht mit medienethischen Fragen auseinandersetzen wollte.» Die Staatsanwaltschaft selbst hat auf eine Anfrage vom Klein Report bis Redaktionsschluss nicht reagiert.
Laut Zentralplus muss Jana Avazini eine bedingte Geldstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Verbindungsbusse von 100 Franken zahlen. Weiter würden amtliche Kosten von knapp 300 Franken anfallen, die Anwaltskostenentschädigung für die Privatklägerschaft betrage 250 Franken. Total würden sich dadurch Kosten von circa 650 Franken ergeben.
Für den Weiterzug des Urteils an die nächsthöhere Instanz bittet das Onlinemagazin nun seine Leser und Leserinnen in einem Aufruf um finanzielle Unterstützung. Zudem habe man Avazini mit Katrin Humbel eine erfahrene Anwältin zur Seite gestellt, die ihrerseits auf einen Teil des Honorars verzichte.