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Sonntag
01.06.2014

IT / Telekom / Druck

Google hat auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zugunsten des Rechts auf Vergessen reagiert: Am Donnerstagabend veröffentlichte der Suchmaschinenkonzern ein Formular, mit dessen Hilfe Nutzer die Löschung unliebsamer Daten aus den Suchergebnissen beantragen können.

«Wir werden jede Anfrage individuell prüfen», kündigte Google an. Bei der Bearbeitung jedes Antrages werde kontrolliert, ob die Suchergebnisse veraltete Informationen enthielten, ausserdem werde auch das öffentliche Interesse an den Informationen in die Entscheidung mit einbezogen. Die gefilterten Ergenbisse werden ohnehin nur in der EU angezeigt, denn hier alleine gilt das Urteil des Gerichtshofes.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwinge Google, eine schwierige Entscheidung zwischen dem Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit zu treffen, so der US-Konzern weiter.

Ein Beraterausschuss unter anderen bestehend aus Ex-Google-Chef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Spaniens ehemaligem Datenschutzbeauftragten Jose Luis Pinar sowie dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit Frank La Rue, soll Google künftig bei der Bearbeitung der Löschungsanträge unterstützen.