Zum vierten Mal vergibt investigativ.ch den unbegehrten Goldenen Bremsklotz: Im Rennen für den Informationsverhinderer des Jahres sind das Kantonsgericht Graubünden, das Eidgenössiche Personalamt (EPA) und das Bundesstrafgericht.
Indem er sich weigerte, der SRF-Journalistin und Co-Präsidentin von investigativ.ch Stefanie Hablützel zwei Urteile im Fall der St. Moritzer Skeleton-Bahn Cresta Run zugänglich zu machen, verdiente sich Norbert Brunner, Präsident des Kantonsgerichts Graubünden, seine Nomination.
«Die Nomination will auf das grundsätzliche Problem hinweisen, dass Medienschaffende beim verfassungsrechtlich klar abgesicherten Zugang zu Urteilen und Strafbefehlen auch in anderen Kantonen immer wieder Steine in den Weg gelegt werden», begründet investigativ.ch.
Gerichtspräsident Brunner lässt sich den Humor durch die Nomination nicht verderben und bezieht Stellung in einer «heiter-ernsten Stellungnahme»: «Selbst der, der mündlich alles offen legt, sieht sich später gründlich abgesägt. Jetzt, sofort und stante pede, sonst eröffnen wir die Fehde!», dichtet und argumentiert Brunner zugleich.
Und weiter liest man in seiner heiteren Stellungnahme: «Die viert` Gewalt wird erste sein – endlich nicht nur bloss zum Schein» und schliesslich: «D`rum wollen wir erneut die Siegerfahne hissen und mit dem Preis dem Bremser flutsch ans Schienbein pissen.»
Bei den weiteren Nominierten brachte die Aussicht auf den Goldenen Bremsklotz hingegen kein verborgenes Talent an die Öffentlichkeit: Sowohl das Eidgenössische Personalamt (EPA) als auch das Bundesstrafgericht haben auf eine Stellungnahme zur Nomination verzichtet.
Um Einblick in eine Datenbank über Nebenbeschäftigungen von Bundesangestellten ging es im Fall des EPA: Blick-Politikchef Joël Widmer klagte bis zum Bundesverwaltungsgericht, «doch das EPA lieferte die Liste noch immer nicht. Stattdessen änderte das Personalamt zwei Monate nach dem Gerichtsentscheid seine Richtlinien für die Erfassung von Nebenbeschäftigungen», berichtet investigativ.ch.
Letzter Anwärter auf den Goldenen Bremsklotz ist das Bundesstrafgericht: Es strafte den RTS-Journalisten Joël Boissard dafür ab, dass er einen Systemfehler im E-Voting aufdeckte, indem er tatsächlich zwei mal abstimmte: «Die Nomination soll auf das Problem hinweisen, dass Journalisten, die für eine Recherche im öffentlichen Interesse kleine Delikte begehen, schlecht geschützt sind.»