Um einer neuen Submission für das städtische Amtsblatt Platz zu machen, hatte das altgediente «Tagblatt der Stadt Zürich» nach dreissig Jahren vom Stadtrat die Kündigung per Ende 2016 erhalten. Doch weil die Mühlen des Gesetzes langsam mahlen, erhält das «Tagblatt» eine Gnadenfrist bis Ende 2017.
Schon am 8. Januar 2014 beschloss der Zürcher Stadtrat, «dass aufgrund der aktuell gültigen submissionsrechtlichen Bestimmungen eine grundsätzliche Überprüfung der Publikation amtlicher Mitteilungen vorgenommen werden müsse». Er kündigte den Tagblattvertrag, um nach einer Submission den Auftrag per Anfang 2017 neu und selbstredend billiger zu vergeben.
Doch im April dieses Jahres verabschiedete der Kantonsrat eine Totalrevision des Gemeindegesetzes, inklusive verbindlicher Bestimmungen zur Publikation amtlicher Mitteilungen auf Gemeindeebene. Dann erarbeitete der Regierungsrat eine Verordnung dazu und schickte sie im August in die Vernehmlassung.
Und der Stadtrat musste einen Rückzieher machen: Da für eine Ausschreibung die Rahmenbedingen glasklar sein sollten, amtliche Mitteilungen jedoch ohne politische Denkpause publiziert werden müssen, wurde die Kündigung um ein Jahr verschoben.
Hat das «Zürcher Tagblatt» bereits interne Vorsichtsmassnahmen ergriffen?, wollte der Klein Report wissen. Chefredaktor Andy Fischer scheint sicher zu sein, dass bald wieder ein definitiver Amtsblattvertrag zustande kommt: «Einsparungen beim Personal waren nie ein Thema – wir schauen optimistisch in die Zukunft.»