«Seit Jahren kassiert die Billag zu viel Geld ein», so das Fazit des Schweizerischen Gewerbeverbandes zum am Mittwoch veröffentlichten Bundesgerichtsurteil.
Laut diesem untersteht die Empfangsgebühr für Radio- und Fernsehen nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Die Gebühren werden deshalb sofort gesenkt, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bekannt gab.
Die Billag kassierte bisher auf die ohnehin bereits hohen Gebühren nochmals 2,5 Prozent Mehrwertsteuer ein. «Insgesamt wurden seit 2011 alleine bei den rund 2,8 Millionen Privathaushalten über 30 Millionen Franken unrechtmässig eingezogen», so der Wirtschaftsverband. Der Gewerbeverband fordert deshalb, dass die zu viel einbezahlten Gelder rückwirkend auf die letzten fünf Jahre an die Bevölkerung zurückerstattet werden.
Das Beispiel zeige, dass die Finanzierung der SRG und das Inkasso bei der Billag intransparent und überteuert seien, so der Gewerbeverband. Das System sei nur darauf ausgelegt, möglichst viel Geld in die Kassen der SRG zu spülen.
Den Fall vor dem Bundesgericht hatte ein Gebührenzahler angestossen, der sich gegenüber der Billag weigerte, neben den Empfangsgebühren auch noch die Mehrwertsteuer zu bezahlen. Die zwangsweise Erhebung sei eine hoheitliche Tätigkeit und die Gebühren deshalb von der Mehrwertsteuer befreit, so die Sicht des Mannes.
Vor dem Bundesamt für Kommunikation und dem Bundesverwaltungsgericht war der Mann mit seinem Anliegen nicht erfolgreich gewesen. Erst das Bundesgericht gab ihm recht. Die Mehrwertsteuerpflicht hänge von einem Austausch von Leistung und Gegenleistung ab, so die Lausanner Richter. Die Empfangsgebühr sei aber eine vom Bund hoheitlich erhobene Abgabe, vergleichbar mit der Kurtaxe.
Ob dem Mann, der vor das Bundesgericht gezogen war, die seit 2007 grundlos geleistete Mehrwertsteuer samt Zins zurückerstattet wird, liess das Bundesgericht in seinem Urteil allerdings offen.