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Mittwoch
25.03.2020

Medien / Publizistik

Der «Sponsored»-Hinweis am Seitenkopf genüge nicht,  um das doppelseitige Inserat auf den ersten Blick als bezahlte Werbung zu identifizieren...

Der «Sponsored»-Hinweis am Seitenkopf genüge nicht, um das doppelseitige Inserat auf den ersten Blick als bezahlte Werbung zu identifizieren...

Einmal mehr hat der Presserat dem Tamedia-Verlag wegen verschleierter Werbeformen auf die Finger geklopft: Der «Tages-Anzeiger» und die «SonntagsZeitung» hätten bezahlte Beiträge von Swisscom, Mazda, Proviande und Genève Invest nur ungenügend deklariert.

In den Stellungnahmen, die der Presserat am Montag publizierte, wurden verschiedene Werbebeiträge angeschaut, die bereits zwischen Mai und September 2019 publiziert worden sind.

Es handelt sich unter anderem um eine Form von Native Advertising, die den Presserat dazu brachte, öffentlich seine grosse Besorgnis über die zunehmenden Kaschierungstendenz zum Ausdruck zu bringen.

Mehr als 100 Journalistinnen und Produktionsmitarbeitende der Tamedia-Zeitungen forderten aufgrund weiterer versteckter Werbebeiträge von ihrem Verleger Pietro Supino in einem aufrüttelnden Protestbrief, diese Vermischung von Journalismus und Werbung künftig zu unterlassen.

Die Personalkommissionen von Tamedia wandten sich ausserdem mit einem offenen Brief an den Verband Schweizer Medien. Zum Schutz der Glaubwürdigkeit des Journalismus müsse in der ganzen Branche sofort ein Umdenken stattfinden, so der verzweifelte Aufruf, der vom Verlegerverband abgewürgt wurde.

Nun wiederholt der Presserat seine Maxime, die er bereits in einem Leitentscheid zu Native Advertising gegen die «NZZ am Sonntag» definierte, noch einmal ganz unmissverständlich: Den Richtlinien des Gremiums werde nur dann Genüge getan, wenn bezahlte Werbung für die Leserin und den Leser «auf den ersten Blick» also solche erkennbar sei.

Das war bei den untersuchten Werbebeiträgen im «Tages-Anzeiger» und in der «SonntagsZeitung» nicht der Fall. Die Leserschaft sei beispielsweise mit einem dem redaktionellen Teil «täuschend ähnlichen Layout» hinters Licht geführt worden. Es genüge nicht, «wenn irgendwo am Rand in kleiner Schrift die Begriffe ‚Werbung’ oder ‚Anzeige’ abgedruckt werden», ruft der Presserat nochmals in Erinnerung.

Immerhin seien «Schritte in die richtige Richtung» festzustellen. Das Bewusstsein in Bezug auf die Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung wachse bei Tamedia, konstatierte das Gremium.