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Mittwoch
14.05.2014

TV / Radio

Das Bezirksgericht Sion hat die Ausstrahlung eines TV-Beitrages von Radio Télévision Suisse (RTS) verboten. In dem Bericht geht es um den Walliser Weinhändler Giroud Vins SA, der angeblich unerlaubt gemischte Weine verkauft haben soll.

Der Beitrag hätte am Montag im Nachrichtenmagazin «Journal de 19h30» und später im Wirtschaftsmagazin «Toutes Taxes Comprises» gezeigt werden sollen, wie RTS am Montagabend schreibt.

Das Gericht hat die Ausstrahlung laut RTS ausschliesslich wegen Aussagen von Giroud Vins verboten, ohne das Thema näher angesehen zu haben. Solche vorsorglichen Massnahmen seien extrem selten und ein Eingriff in die Medien- und Informationsfreiheit, schrieb RTS weiter.

Es ist bereits das zweite Mal in drei Monaten, dass das Bezirksgericht Sion zuungunsten von RTS geurteilt hat: Am 25. Februar verpflichtete es den Sender, ein Video von der Internetseite zu löschen, das ebenfalls Giroud Vins zum Thema hatte. RTS legte gegen dieses Urteil Rekurs ein, der nach wie vor hängig ist.