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Dienstag
16.04.2019

Medien / Publizistik

Die Akten bleiben bis auf Weiteres auf dem Tisch des Konkursverwalters liegen

Die Akten bleiben bis auf Weiteres auf dem Tisch des Konkursverwalters liegen

Um das aussergewöhnlich komplexe und umstrittene Konkursverfahren der Publicitas ist es seltsam ruhig geworden. Schon seit Monaten geht es nicht richtig voran, weil sich die Gläubiger seit der letzten Versammlung in den Haaren liegen.

Die erste Gläubigerversammlung vom 5. November 2018 war gleichzeitig die bisher letzte. Zu den teils sehr heiklen Fragen fehlen deshalb bis heute die passenden Antworten. Allen voran die Krux, wie mit den umstrittenen Zessionszahlungen zugunsten des Medienkonzerns Tamedia und der Luxemburger Finanzgesellschaft Thalos umzugehen ist.

Grund für den Stillstand sind unter anderem die verschiedenen Gläubigergruppen, die sich gebildet haben und unter anderem in der Zessions-Frage verschiedene, teils konträre Interessen vertreten. So wurden vor, während und nach der Gläubigerversammlung diverse Beschwerden eingereicht.

Darin geht es beispielsweise darum, wer eigentlich zum Gläubigerausschuss gehören und damit die Interessen der weiteren Gläubiger vertreten soll. Dieser Punkt ist genauso umstritten wie etwa der Vorschlag, das Konkursamt durch eine ausserordentliche Konkursverwaltung zu ersetzen.

Weil die Streitereien nun bei der zuständigen Aufsichtsbehörde liegen, sind dem zuständigen Notar-Stellvertreter Marco Lucchinetti vom Konkursamt Aussersihl-Zürich die Hände gebunden: «Mit der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Beschlüsse der ersten Gläubigerversammlung vom 5. November 2018 sind vielerlei Tätigkeiten und weitere Aktivitäten der Konkursverwaltung einstweilen sistiert», erklärte er gegenüber dem Klein Report. Damit liegt beispielsweise das Debitoreninkasso bis auf Weiteres auf Eis.

Mit einem ersten Entscheid seitens der Aufsichtsbehörde zu den Beschwerden könne bis Ende Mai gerechnet werden, so Lucchinetti. Doch auch dagegen könnten die zerstrittenen Gläubiger weitere Rechtsmittel einlegen - ein Weiterzug ist sogar bis ans Bundesgericht möglich.