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Donnerstag
05.03.2020

Medien / Publizistik

Die Aufsichtsbehörde wirft Lauber «erhebliche» Verletzungen seiner Amtspflichten vor und sanktioniert dies mit einer Lohnkürzung um acht Prozent für das nächste Jahr...

Die Aufsichtsbehörde wirft Lauber «erhebliche» Verletzungen seiner Amtspflichten vor und sanktioniert dies mit einer Lohnkürzung um acht Prozent für das nächste Jahr...

Das Disziplinarverfahren zur Fifa-Affäre endet für Bundesanwalt Michael Lauber mit einem desaströsen Ergebnis: Gemäss der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat Lauber «mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert».

Und die Rüge für den höchsten Strafverfolger des Landes geht noch weiter: Der Bundesanwalt «fällt durch Uneinsichtigkeit auf und zeigt im Kern ein falsches Berufsverständnis», teilte die AB-BA am Mittwoch zum Abschluss des Disziplinarverfahrens mit.

In der Summe werden Michael Lauber erhebliche Verletzungen seiner Amtspflichten vorgeworfen. Die Aufsichtsbehörde sanktioniert dies mit einer Lohnkürzung von acht Prozent für die nächsten zwölf Monate - das liegt nahe am Maximum von zehn Prozent, das möglich wäre.

Untersucht wurde unter anderem ein Treffen des Bundesanwalts und damaligen Fifa-Chefanklägers mit dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino vom 16. Juni 2017, an das sich Lauber partout nicht erinnern wollte. Wegen möglicher Befangenheit wurde Lauber später das Fifa-Verfahren entzogen.

Die Aufsichtsbehörde kommt nun zum Schluss, dass der Bundesanwalt «gegenüber der AB-BA, dem Parlament und der Öffentlichkeit mehrfach die Unwahrheit gesagt hat. Es ist erwiesen, dass das Treffen stattgefunden hat.»

Weiter habe Lauber drei Treffen mit Infantino nicht protokolliert, obwohl das die Strafprozessordnung verlangen würde. An zwei Treffen des Bundesanwalts mit dem Fifa-Präsidenten sei auch noch eine aussenstehende Privatperson anwesend gewesen, was gemäss AB-BA die «Gefahr einer Amtsgeheimnisverletzung» geschaffen habe.

Selbst während des Aufsichtsverfahrens soll Michael Lauber «gravierende Pflichtverletzungen» begangen haben. So habe er die Untersuchung behindert und dafür gesorgt, dass Auskunfts- und Akteneditionsbegehren «teilweise widerrechtlich abgewiesen und verschleppt wurden».

Schliesslich habe der Bundesanwalt auch noch persönlich angeordnet, dass die Kosten seiner eigenen Rechtsvertreter durch die Bundesanwaltschaft übernommen werden - Lauber habe demnach im Interessenkonflikt gehandelt und so den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt.

Gegen den Entscheid der AB-BA kann der Bundesanwalt innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.

Auf Michael Laubers Tätigkeit als Bundesanwalt hat das miserable Zeugnis der Aufsichtsbehörde keinen Einfluss. Am 25. September 2019 schaffte er im Parlament knapp die Wiederwahl - unter anderem dank der tatkräftigen Unterstützung einer PR-Agentur.