Die Fernmeldekommission des Ständerats will zwei parlamentarische Initiativen, die die Kooperation der SRG mit anderen Medienunternehmen betreffen, auf Mai 2017 vertagen. Grund: Die Ständeräte wollen den weiteren Verlauf des Admeira-Gerichtsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht abwarten.
Kaum jemand hatte es bemerkt, als die Fernmeldekommission der kleinen Kammer letzten Donnerstag beschloss, die Beratung der SRG-Initativen von Hugues Hiltpold und Beat Vonlanthen bis auf Weiteres zu unterbrechen. Die Initiativen verlangen, dass Kooperationen von Privaten mit der SRG zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen muss.
«Die Kommission ist nämlich der Meinung, dass alle interessierten schweizerischen Medienunternehmen diskriminierungsfrei und zu den gleichen Bedingungen daran teilhaben können sollen», steht in einer Medienmitteilung des Kommissionssekretariats.
Die Kommission will vor der Beratung der Geschäfte abwarten, was mit Admeira vor dem Bundesverwaltungsgericht weiter passiert. Das Gericht hat am 29. September ein Urteil verkündet, das die Beschwerde verschiedener Medienunternehmen und des Verlegerverbandes gegen die SRG-Beteiligung am Joint Venture mit Swisscom und Ringier gutheisst.
«Die Kommission möchte die Weiterentwicklung des Gerichtsfalls abwarten und ihre Arbeiten erst im Mai 2017 wieder aufnehmen», heisst es nun. Zudem will die Kommission Admeira zu ihrer Sitzung vom 11. Mai 2017 einladen und anhören.
Die parlamentarische Initiative von Gregor Rutz zur «Bewilligung nichtkonzessionierter Tätigkeiten nur bei zwingender Notwendigkeit» lehnte die Kommission mit zehn zu einer Simme ab. Die Schwesterkommission im Nationalrat hatte dem Anliegen zugestimmt. Nach Ansicht der Ständeräte stützt sich die Initiative auf «unbestimmte Rechtsbegriffe» und hätte eine «innovationshemmende Wirkung».