Das Tauziehen um die Mediensteuer für Firmen geht weiter: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates hat sich zum zweiten Mal dagegen ausgesprochen, die Unternehmen von der Gebührenpflicht für Radio und Fernsehen zu befreien, heisst es am Dienstag aus Bern.
Dies, nachdem die nationalrätliche Schwesterkommission die parlamentarische Initiative von Gregor Rutz im November 2018 und im August 2019 bereits zweimal abgesegnet hatte.
Die ständerätliche Kommission entgegnete am Dienstag in einem Kommuniqué einmal mehr, «dass es nicht angezeigt wäre, angesichts der erst kürzlich erfolgten Umstellung auf das neue Abgabesystem per 1. Januar 2019 bereits wieder Änderungen am Erhebungssystem vorzunehmen». Der Entscheid wurde mit 8 zu 2 Stimmen getroffen.
In der nationalrätlichen Fernmeldekommission war das Anliegen zuletzt im August mit 15 zu 9 Stimmen durchgekommen. «Die während der Diskussionen zur ‘No Billag’-Initiative gemachten Versprechungen, der Service-public-Auftrag werde genauer definiert und eingeschränkt und die SRG werde Einsparungen vornehmen», seien nun in die Tat umzusetzen, hatte die Kommissionsmehrheit damals in einem Bericht festgehalten.
Zudem würden Mitarbeitende von Unternehmen bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten; die Unternehmensabgabe sei eine «Doppelbelastung».
Die Kommissionsminderheit befürchtete hingegen einen Gebührenausfall von 170 Millionen Franken, geht aus dem von Kommissions-Präsidentin Edith Graf-Litscher gezeichneten Bericht weiter hervor.
Dagegen sollen unternehmerische «Arbeitsgemeinschaften» nicht nochmals mit der Medien-Steuer belastet werden, wenn bereits die beteiligten Unternehmen gebührenpflichtig sind.