In der Verhandlung vor dem Kantonsgericht St. Gallen ging es um einen Artikel, in dem der ehemalige Chefredaktor der «Obersee Nachrichten» einen Kesb-Beistand der Erpressung und des Raubes bezichtigt haben soll.
Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach hatte Bruno Hug in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt und musste sich nun am Dienstag vor dem Kantonsgericht verantworten.
Auf die Feststellung des Richters, dass Erpressung und Raub «recht schwerwiegende Vorwürfe» seien, habe Bruno Hug gemäss «Tages-Anzeiger» geantwortet, dass er als Journalist Worte wählen müsse, welche die Leser verstünden. Weiter habe er gesagt, dass er den Beistand nicht als Privatperson, sondern als Amtsperson angreifen wollte und er ihn nicht im strafrechtlichen Sinn der Erpressung und des Raubes bezichtigte, sondern im umgangssprachlichen Sinn.
Direkten Kontakt mit dem Beistand hatte Hug laut dem «Tages-Anzeiger»-Journalisten vor der Publikation des Artikels keinen. «Es ist ja klar, dass er das bestritten hätte», sagte Hug im Gerichtssaal. Er habe die Fakten sorgfältig recherchiert.
Sein Verteidiger verlangt nun einen Freispruch. Denn Hugs Wortwahl sei vielleicht zugespitzt gewesen, aber nicht über das sachlich vertretbare Mass hinaus, wird der Anwalt im Artikel zitiert. Der Staatsanwalt habe hingegen auf das «zutreffende» Urteil des Kreisgerichts verwiesen, verlange zusätzlich zur Strafe aber noch eine Busse.
Bruno Hug hatte die «Obersee Nachrichten» (ON) als Chefredaktor und Verleger am 15. Dezember 2017 verlassen. Über die genauen Gründe der Trennung von Hug könne man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Auskünfte geben, schrieb der Verwaltungsrat damals in einer Mitteilung zum schnellen Abgang Hugs.
Zudem informierte das Gremium darüber, dass man das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland in Sachen Kesb/Stadt Rapperswil-Jona akzeptieren werde. Im entsprechenden Urteil kam das Gericht zum Schluss, dass die Rapperswiler Gratiszeitung über zwei Jahre eine «tendenziöse Medienkampagne» gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth betrieben hatte.