Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs war überraschend: Suchresultate, die sich auf Personen beziehen, sollen unter gewissen Umständen von den Suchmaschinenbetreibern gelöscht werden müssen. Selbst dann, wenn der Eintrag auf der Homepage rechtmässig ist.
Internetnutzer könnten sich mithilfe der Suchmaschine eine Übersicht über das Privatleben einer Person verschaffen, was ohne die Suchmaschine nicht oder nur sehr schwer möglich wäre, argumentiert das Gericht in einer Pressemitteilung.
Dies könne einen schweren Eingriff in die persönlichen Interessen darstellen, der auch mit den wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber nicht gerechtfertigt werden könne. Damit spricht sich der Europäische Gerichtshof für ein Recht auf Vergessen aus.
Das Urteil wurde gefällt, nachdem ein Spanier Google verklagt hatte. Er hatte via Google zwölf Jahre alte Zeitungsartikel über sich gefunden, in denen berichtet wurde, dass sein Haus zwangsversteigert wird.