Die Redaktion von SRF News ist in eine Falle von Gegnern der erweiterten Anti-Rassismus-Strafnorm getappt: Die Formulierung «Sonderrechte», die gezielt und in irreführender Weise von Vorlagegegnern verwendet wird, landete auch in einem Artikel auf der Website des SRF.
Nun hat der SRF-Ombudsmann den entsprechenden Onlineartikel beanstandet. Die ursprüngliche Version war «fehlerhaft», lautet die am Montag publizierte Einschätzung von Roger Blum.
Über die erweiterte Anti-Rassismus-Strafnorm wird das Schweizer Stimmvolk am 9. Februar abstimmen: Mit der Vorlage sollen Menschen vor Diskriminierung und öffentlichen Hassreden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geschützt werden.
Unter dem Titel «Gegner der erweiterten Anti-Rassismus-Strafnorm fürchten Zensur» wurden im Artikel vom 11. November auf der SRF-Website die Argumente des «Nein-Komitees» zusammengefasst, das gegen die Ausdehnung der Anti-Rassismus-Strafnorm opponiert.
In der Spitzmarke oberhalb der Artikelüberschrift schrieb SRF: «Keine Sonderrechte für Schwule.»
Ein aufmerksamer Leser beanstandete, dass die Formulierung «Sonderrechte» das Sachgerechtigkeitsgebot missachte: Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm beinhalte den Wortlaut «sexuelle Orientierung» und sei somit eben kein Sonderrecht für Schwule. Die Vorlage schliesse sämtliche sexuellen Orientierungen mit ein – also beispielsweise auch die Heterosexualität.
Der Begriff «Sonderrechte» werde gezielt und in täuschender Absicht von Gegnern der Vorlage verwendet, um zu suggerieren, das Gesetz gelte nur für Homosexuelle. «Hier wäre es zu begrüssen, dass SRF auf den Irrtum hinweist», so die Kritik.
Die Redaktion von SRF News korrigierte den Fehler nach Eingang der Beanstandung umgehend. Für die Spitzmarke des Onlineartikels wurde statt «Keine Sonderrechte für Schwule» neu die neutrale Formulierung «Argumente des Nein-Komitees» verwendet.
Der SRF-Ombudsmann bemängelte in seinem Schlussbericht, «der ursprüngliche Onlineartikel war fehlerhaft», lobte aber gleichzeitig die gute Fehlerkultur des SRF: Die Redaktion von SRF News habe den Patzer rasch korrigiert und sich entschuldigt, «und die ‚Tagesschau am Mittag’ ist von Anfang an nicht in die Falle getappt, die das gegnerische Komitee aus homosexuellen Kreisen mit dem Namen ‚Sonderrechte Nein!’ gelegt hat».
Übrigens: Das Co-Präsidium von «Sonderrechte Nein!» bilden Silvan Amberg, Vorstandsmitglied Up! Schweiz, und SVP-Politiker Michael Frauchiger. Gemäss Website zählt die Vereinigung gerade einmal ein gutes Dutzend Mitglieder, darunter Camille Lothe, Yves Hürlimann, Thomas Fuchs, Janosch Weyermann und Christoph Henz – alles Parteimitglieder der SVP oder der jungen SVP.
Dass die Argumente einer Gruppierung, die keine 20 Mitglieder zählt, überhaupt derart prominent bei diversen Zeitungen und beim SRF eine Plattform finden, entbehrt aus Sicht des Klein Reports jeglicher Verhältnismässigkeit.