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Freitag
29.06.2018

Medien / Publizistik

Der Angeklagte darf in Deutschland aussagen

Der Angeklagte darf in Deutschland aussagen

Am Istanbuler Strafgericht wurde am Donnerstag der Prozess gegen den «Welt»-Korrespondenten Deniz Yücel eröffnet. Eine sofortige Freilassung, wie sie Yücels Anwalt am ersten Prozesstag forderte, lehnte der vorsitzende Richter ab.

Der Prozess begann in Abwesenheit des Journalisten. Während die türkische Staatsanwaltschaft 18 Jahre Haft für «Terrorpropaganda» und «Aufwiegelung der Bevölkerung» forderte, verlangte Yücels Anwalt Veysel Ok am Donnerstag einen sofortigen Freispruch.

Die Vorwürfe der Justizbehörde seien unhaltbar. «Die Anklageschrift und die Ermittlungsakten sind klare Belege dafür, dass die Verhaftung nicht rechtmässig war», sagte Veysel Ok gemäss der Zeitung «Welt».

Yücel war ein ganzes Jahr in Haft, noch bevor eine Anklageschrift gegen ihn vorlag. Ursprünglich wurde ihm vorgeworfen, über das Hackerkollektiv Red Hack, das private E-Mails von Energieminister Berat Albayrak über die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlicht hatte, berichtet zu haben. Doch in der Anklage finde der ursprüngliche Tatvorwurf des Datenmissbrauchs gar keine Erwähnung.

Zudem berief sich Yücels Anwalt auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Dieses Grundrecht habe auch unter den Bedingungen des Ausnahmezustandes nach dem Putschversuch vom Juli 2016 Gültigkeit gehabt.

Den Antrag auf eine sofortige Freilassung lehnte der Richter ab, weil die Vorwürfe gegen den «Welt»-Korrespondenten aus seiner Sicht zu schwer wiegen. Zunächst müsse das Gericht die Beweismittel würdigen.

Hingegen entsprach der Richter der Forderung von Deniz Yücels Anwalt, dass der Beklagte nicht in der Türkei aussagen muss. Entsprechend dem deutsch-türkischen Abkommen darf der Journalist seine Aussage in Deutschland machen.

Danach wurde der Prozess vertagt. Die nächste Sitzung findet am 20. Dezember statt.